Die Dorfregion „Bückeburger Dörfer vom Schaumburger Wald bis zum Harrl“ ist 2023 in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen worden.
Seit Sommer 2023 bis Juni 2024 wurde der Dorfentwicklungsplan (DEP) für unsere Dorfregion erarbeitet. Neben Dorfrundgängen, Dorfgesprächen und einer Auftaktveranstaltung haben Arbeitskreisrunden zu den Handlungsfeldern Siedlung und Verkehr, Soziales und Versorgung und Umwelt und Naherholung stattgefunden. Außerdem wurde eine Online-Umfrage durchgeführt. Es wurde zunächst analysiert, wo es Potentiale, Chancen und Schwächen in der Dorfregion gibt und nach der Analyse wurden Projekte erarbeitet.
Ziel des DEPs ist die Zukunftsfähigkeit der Dörfer zu fördern, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dauerhaft zu sichern, Kulturgüter und Ressourcen zu schützen und die Qualität des Landschaftsraums zu erhalten. Im DEP werden für alle Dörfer in den zentralen Handlungsfeldern wie Siedlung und Gebäude, soziale Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Versorgung und Naherholung Lösungen erarbeitet.
Für die Durchführung des Prozesses und damit die Erarbeitung des DEP wurden von der Stadt Bückeburg die Büros ARGE Dorfentwicklung GbR, Steinheim und Werkstatt ZukunftsLand, Flegessen beauftragt.
Der DEP der Dorfregion "Bückeburger Dörfer - vom Schaumburger Wald bis zum Harrl" wurde in der Ratssitzung am 13.06.2024 vorgestellt und die Verwaltung beauftragt diesen zur Genehmigung dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine Weser (ArL) vorzulegen." Ebenfalls wurden die Maßnahmen und Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan zum DEP vorgestellt.
Das Büro ARGE Dorfentwicklung hat den DEP umgehend nach dem Beschluss des Rates dem ArL zur Genehmigung vorgelegt.
Der Dorfentwicklungsplan mit den Projekten und der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan steht hier zur Verfügung:
Band 2 Dorfentwicklungsplan Dokumentation
Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan
Umsetzungsphase des Dorfentwicklungsplans
Im September 2024 wurde das Büro Sweco GmbH für die Umsetzungsbegleitung für die Projekte des Dorfentwicklungsplanes beauftragt und die Projektleiterin Frau Kautz hat direkt ihre Arbeit aufgenommen und die ersten Projekte bei der Beantragung der Fördermittel zum Stichtag 30.09.2024 unterstützt.
Das ArL Leine Weser hatte kurzfristig signalisiert, dass auch ohne die endgültige Genehmigung des Dorfentwicklungsplanes bereits zum Stichtag 30.09.2024 Anträge auf Förderung für Projekte des DEPs eingereicht werden konnten. Unter „Anträge – Stichtag 30.09.2024“ (siehe unten) gibt es Informationen zu den eingereichten Anträgen.