fürstlich. modern. Bückeburg.
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Bauvorbescheid beantragen

Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. Eine Bauvoranfrage können Sie auch stellen, bevor Sie ein Grundstück erwerben. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist können Sie die Baugenehmigung beantragen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.

Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

·                   ausgefülltes Antragsformular

·                   weitere Bauvorlagen:

  •               Lageplan
  •               Baubeschreibung
  •               Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Kosten/Leistung

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Gerne für Sie da

Ihr Kontakt
Fachdienst Bauordnung
Fax:
0 57 22 / 206 - 222
Stadthaus I
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Stadtteil: Bückeburg Kernstadt