fürstlich. modern. Bückeburg.
Wegeränder_2

Konzept zur naturnahen Pflege der Wegeränder

Im Frühjahr 2021 startete in Bückeburg der Probebetrieb des im vorherigen Jahr entwickelten Pflege- und Entwicklungskonzeptes für Straßen- und Wegeseitenräume außerhalb geschlossener Ortschaften.

Im Juli 2020 wurde das Konzept zur Pflege und Entwicklung der Straßen- und Wegeseitenräume durch die Ingenieurgemeinschaft agwa aus Hannover fertig gestellt. Die ursprünglich geplante Einbindung eines interessenübergreifend besetzten Arbeitskreises in die Konzeptbearbeitung musste aufgrund der Corona- Pandemie auf nur wenige Gesprächstermine begrenzt werden.  Entsprechend Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bückeburg im Dezember 2020 wurde die Teilumsetzung des Konzeptes für ausgewählte Wegeseitenräume und Graswege festgelegt. Der Probebetrieb soll über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren laufen und startete im Frühjahr 2021.

Mit der Bewirtschaftung gemäß des vorliegenden Konzeptes soll durch eine räumliche und zeitliche Diversifizierung der Mahd die Artenvielfalt der heimischen Flora und damit auch Fauna gefördert werden. Ebenso sollen die Bedingungen zur Entwicklung einer standortgerechten Dauervegetation verbessert werden.  Durch bunte, lebendige Blühaspekte im Frühjahr, Sommer und Herbst kann die Attraktivität des ländlichen Raumes für Tourismus und Erholung gesteigert werden.

Im April 2021 ist das Pflegekonzept in den Probebetrieb gegangen. Die im Bau- und Umweltausschuss im November 2020 vorgeschlagenen 5 Wege wurden im Gespräch mit den Agierenden, u.a. der Ortsteile Scheie und Evesen, ergänzt und final abgestimmt.  Insgesamt soll nun auf 7 Graswegen bzw. Wegeseitenrändern durch die geänderten Pflegemaßnahmen die Artenvielfalt gefördert werden. Die ausgewählten Wege stellen ca. 9 % der Flächen dar, für die im Konzept neue Pflegemaßnahmen vorgeschlagen wurden. Die Flächen sind auf der Übersichtskarte gekennzeichnet.

Die Probephase wird durch den Fachdienst Umwelt der Stadt Bückeburg begleitet und ökologisch bewertet. Vor Ablauf des Zeitraums von 5 Jahren ist keine Beurteilung möglich, inwieweit die Pflegemaßnahmen eine Artenvielfalt gefördert haben.

Karte Wegeauswahl Pflegekonzept