Im Standesamt Bückeburg können Sie sich nicht nur trauen lassen. In unseren Personenstandsregistern werden außerdem viele Ereignisse urkundlich festgehalten, wie z.B. Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Sterbefälle. Aus diesen Registern können dann die entsprechenden Urkunden ausgestellt werden.
Zudem ist das Standesamt auch in anderen Angelegenheiten, wie beispielsweise Kirchenaustritt, Vaterschaftsanerkennung oder Namensänderungen (in speziellen Fällen) für Sie zuständig.
Das Team des Standesamts Bückeburg ist zu den folgenden Öffnungszeiten telefonisch, sowie zur persönlichen Vorsprache gerne für Sie da:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Nähere Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen erhalten Sie nachstehend durch einen Klick auf die jeweilige Überschrift.
Für die Reservierung eines Eheschließungstermins klicken Sie bitte auf den Unterpunkt „Eheschließungstermine“.
In folgenden Angelegenheiten sind wir gerne für Sie da:
- Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Internationale Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Personenstandsvereinbarung geregelt.
Sie betragen zur Zeit:
Für Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden 15,00 €. Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Für die Bestellung von drei Geburtsurkunden sind also 30,00 € zu entrichten. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Beantragung von Kindegeld (gegen Vorlage eines Nachweises).
Gerne können Sie Ihre Urkunden direkt über unser Serviceportal online bestellen und mittels Paypal oder Giropay bezahlen.
Sollten Sie keine der angebotenen Zahlvarianten nutzen können, besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich zu beantragen und in der Regel sofort mitzunehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Beantragung mittels Brief. Eine Bestellung mittels E-Mail ist für Privatpersonen leider nicht möglich.
Seit Ende 2017 kommen in Bückeburg nur noch selten Kinder zur Welt. Grund dafür ist der Umzug des Geburtskrankenhauses „Bethel“ von Bückeburg nach Vehlen.
Sollte dennoch ein Kind bei einer Hausgeburt in Bückeburg geboren werden, stellen die Hebamme oder der Haus-/Notarzt eine Geburtsbescheinigung aus. Die Eltern müssen die Geburt beim Standesamt unter Vorlage der Bescheinigung anmelden und beurkunden lassen. Welche Unterlagen außerdem beim Standesamt noch vorzulegen sind, hängt von dem Personenstand der Eltern ab. Dieses können Sie beim Standesamt Bückeburg telefonisch erfragen.
Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie wird von dem Standesamt entgegen genommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Bückeburg wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem für Sie zuständigen Wohnsitz-Standesamt an und teilen dabei mit, dass Sie in Bückeburg heiraten möchten. Die dortige Standesbeamtin oder der dortige Standesbeamte wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Bei der förmlichen Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum, einen Eheschließungstermin zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch Ehehindernisse entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, bevor es zur förmlichen Anmeldung – sprich Verlesung der Niederschrift, kommt.
Wenn Sie einen bestimmten Wunschtermin im Auge haben, sollten Sie diesen Termin möglichst früh – höchstens ein Jahr im Voraus – im Standesamt Bückeburg reservieren.
Die förmliche Anmeldung der Eheschließung hat nach Verlesung der Niederschrift 6 Monate Gültigkeit; das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung heiraten können.
Wie ist der Ablauf der Anmeldung einer Eheschließung?
- Besorgen von Unterlagen
Ledige
Geschiedene oder Witwer - Einreichen der vollständigen Unterlagen im Standesamt Bückeburg bzw. Ihres Wohnsitz-Standesamts
- Vereinbarung eines Eheschließungstermins
Das Standesamt Bückeburg nimmt Terminreservierungen Tag genau ein Jahr im Voraus an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu erkundigen Sie sich bitte telefonisch. - Nach Bearbeitung der eingereichten Unterlagen, vereinbaren Sie einen Termin zur Verlesung der Niederschrift mit dem Standesamt.
- Nach der Verlesung der Niederschrift hat Ihre Anmeldung der Eheschließung eine Gültigkeit von sechs Monaten; das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung heiraten können
Im Einzelfall könnten Ihnen weitere Dokumente eine Hilfe sein:
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung; sollte nur verwendet werden, wenn eine persönliche Anmeldung der Eheschließung von beiden Ehegatten nicht möglich ist.
- Angabe der Trauzeugen erst verwenden, wenn Sie Ihre Eheschließung bereits förmlich angemeldet haben
Prüfung der Ehevoraussetzungen (beide deutsch) | 50,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen mit ausländischer Beteiligung | mindestens 90,00 € |
Eheurkunde | 15,00 € |
jede weitere Eheurkunde, bei gleichzeitiger Ausstellung | 7,50 € |
ggf. Stammbuch (verschiedene Ausführungen) | von 24,00 € - 36,00 € |
Raummiete Schloss Bückeburg | 550,00 € (zusätzlich) |
Eheschließung am Samstag | 100,00 € (zusätzlich) |
Verwaltungsgebühr, wenn Sie von außerhalb zzgl. Eheurkunde/n, Raummiete Schloss, Samstagsgebühr |
40,00 € |
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 10.00 & 11.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 15.00 Uhr
jeden 3. Samstag im Monat 10.00 & 11.00 Uhr (zusätzl. Kosten i.H.v. 100,00 €)
Terminreservierungen sind Tag genau ein Jahr im Voraus möglich, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch.
Für eine Reservierungsanfrage füllen Sie bitte das eingestellte Formular Angaben zu den Eheschließenden vollständig aus und senden es an folgende E-Mail-Adresse: standesamt(at)bueckeburg.de .
Das Team des Standesamtes wird sich mit Ihnen in Kürze in Verbindung setzen.
Standesamtliche Trauung im Historischen Ratssaal des Rathauses
Die Trauungen finden im Historischen Saal (max. 20 Personen, inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf, Kinder) des 1906 im Stile der Weserrenaissance erbauten Rathauses statt - ein sehr stilvolles Ambiente.
Seit 2009 ist es auch möglich, hochherrschaftlich im Bückeburger Schloss zu heiraten (max. 25 Personen, inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf, Kinder).
Standesamtliche Trauung auf Schloss Bückeburg
Neben der Trauung im Historischen Ratssaal im Rathaus ist auch eine Trauung im fußläufig erreichbaren Schloss Bückeburg möglich.
Hier gelangen Sie zu den näheren Informationen:
nähere Informationen
Ereignet sich ein Sterbefall in Bückeburg, so muss dieser beim Standesamt Bückeburg angezeigt und beurkundet werden.
Für gewöhnlich beauftragen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen, welches sich um die Abwicklung der Formalitäten kümmert.
Die erforderlichen Nachweise/Urkunden der verstorbenen Person werden dem Standesamt zur Beurkundung vorgelegt. Sollten hierbei Unterlagen fehlen, kann das Standesamt eine Bescheinigung ausstellen, sodass eine zeitnahe Bestattung, trotz fehlenden Unterlagen/Urkunden, ermöglicht wird. Nach Beurkundung des Sterbefalls händigt das Standesamt dem Bestatter die Sterbeurkunden aus.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.
Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können nach vorangegangener Anmeldung ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen beim Standesamt ändern lassen.
Die Anmeldung muss schriftlich (ausschließlich in Papierform – nicht per E-Mail) oder persönlich beim Standesamt erfolgen.
Ab Eingang beim Standesamt beginnt eine Drei-Monats-Wartezeit, in der sich die betroffene Person, über die Änderung und die Konsequenzen bewusst werden soll.
Bezüglich der Drei-Monats-Frist ist noch zu beachten, dass es sich bei der Berechnung der Frist, um eine Ereignisfrist handelt und der Tag der Anmeldung nicht mitgezählt wird.
Beispiel: Die Anmeldung erfolgte am 01.08.2024 und kann somit frühestens am 02.11.2024 erfolgen.
Die Öffnungszeiten der Standesämter sind mit zu beachten, sollte der Tag auf ein Wochenende fallen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link: BMFSFJ - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Noch ein abschließender Hinweis:
Sollten Sie Ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, müssen Sie geschlechtsangepasste Vornamen bestimmen. Möchten Sie nur Vornamen ändern und nicht ihr Geschlecht, so ist die Namensänderungsbehörde des Landkreises Schaumburg in Stadthagen für Sie zuständig.
Um aus der Kirche auszutreten benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 30,00 €.