Herzlich willkommen beim Standesamt Bückeburg.
Wir begleiten Sie in vielen wichtigen Lebenssituationen – von der Geburt über die Eheschließung bis hin zur Ausstellung von Personenstandsurkunden. Darüber hinaus sind wir unter anderem Ansprechpartner für Beurkundungen von Sterbefällen, Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustritte, Namenserklärungen und weitere standesamtliche Dienstleistungen.
Persönliche Vorsprache und telefonische Erreichbarkeit
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Möchten Sie einen Trautermin reservieren? Alle Informationen finden Sie unter „Eheschließungstermine“.
In folgenden Angelegenheiten sind wir gerne für Sie da:
Aus den beim Standesamt geführten Personenstandsregistern können verschiedene Urkunden ausgestellt werden.
Folgende Urkunden erhalten Sie bei uns:
- Geburtsurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Internationale mehrsprachige Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Internationale mehrsprachige Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- Internationale mehrsprachige Sterbeurkunde
Urkunden bestellen
Ihre Urkunden können Sie bequem über unser Serviceportal online bestellen und per PayPal bezahlen.
Alternativ können Sie die Urkunden während unserer Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel direkt mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie nicht Ihre eigene Urkunde abholen, ist gegebenenfalls eine Vollmacht mitzubringen.
Eine schriftliche Beantragung per Post mit einer Kopie Ihres Personalausweises ist ebenfalls möglich. Eine Bestellung per E-Mail ist für Privatpersonen leider nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Gebühren:
- Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 20,00 €
- Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 10,00 €
Beispiel: Für drei Geburtsurkunden fallen insgesamt 40,00 € an.
In gesetzlich geregelten Fällen ist die Ausstellung gebührenfrei, beispielsweise für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld. Bitte legen Sie hierfür einen entsprechenden Nachweis vor.
Geburten werden beim Standesamt beurkundet.
Seit Ende 2017 finden Geburten in Bückeburg nur noch selten statt, da das ehemalige Geburtskrankenhaus „Bethel" nach Vehlen (Stadt Obernkirchen) verlegt wurde.
Kommt ein Kind im Rahmen einer Hausgeburt oder eines Notfalls in Bückeburg zur Welt, stellen die Hebamme oder die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt eine Geburtsbescheinigung aus.
Die Eltern melden die Geburt anschließend beim Standesamt an. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, richtet sich nach ihrer persönlichen Situation. Gerne informieren wir Sie hierzu telefonisch.
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 10.00 & 11.00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr
jeden 3. Samstag im Monat 10.00 & 11.00 Uhr (zusätzl. Kosten i.H.v. 130,00 €)
Die Verfügbarkeit kann telefonisch erfragt werden.
Informationen, wie Sie Ihren Wunschtermin reservieren können, finden Sie unter dem Punkt „Ablauf bis zur Eheschließung“
Hinweis: Dienstags und freitags findet der Bückeburger Wochenmarkt vor dem Rathaus statt.
Historischer Saal im Rathaus
Der Historische Saal des 1906 im Stil der Weserrenaissance erbauten Rathauses bietet ein stilvolles Ambiente für Ihre Eheschließung. Hier können bis zu 20 Personen an der Trauung teilnehmen, einschließlich Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf und Kinder/Babys.
Leider ist dieser Trauort nicht barrierefrei zugänglich und nicht klimatisiert.
Schloss Bückeburg
Seit 2009 besteht außerdem die Möglichkeit, sich im festlichen Ambiente des Schlosses Bückeburg das Ja-Wort zu geben. Hier können bis zu 25 Personen an der Trauung teilnehmen, einschließlich Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf und Kinder/Babys. Das Schloss ist vom Rathaus aus fußläufig erreichbar.
Für Trauungen im Schloss fällt zusätzlich eine Raummiete in Höhe von 550,00 € an.
Dieser Trauort ist nicht barrierefrei zugänglich und nicht klimatisiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schlosses.
Barrierefreier Trauraum im Stadthaus III
Der moderne Trauraum im Stadthaus III (Lange Straße 21) bietet eine angenehme Atmosphäre für eine standesamtliche Trauung. Außerdem ist er barrierefrei zugänglich und sorgt für ein kühles Klima bei hoher sommerlicher Außentemperatur. Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes (Ernst-Kestner-Straße).
An der Trauung können bis zu 15 Personen teilnehmen, einschließlich Brautpaar, Trauzeugen, Fotograf und Kinder/Babys.
1. Wunschtermin reservieren
Grundsätzlich gilt: Paare können frühestens auf den Tag genau ein Jahr im Voraus ab 00:00 Uhr per E-Mail einen Eheschließungstermin reservieren.
Erkundigen Sie sich zunächst – am besten telefonisch – nach Ihrem gewünschten Trautermin. Ist der Termin noch verfügbar und Sie liegen in der Jahresfrist, füllen Sie bitte das Formular „Angaben zu den Eheschließenden“ vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an standesamt(at)bueckeburg.de .
Anschließend reservieren wir den Termin gerne für Sie. Sie erhalten nach erfolgter Reservierung eine Bestätigung per E-Mail.
2. Anmeldung der Eheschließung
Die förmliche Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Wenn Sie in Bückeburg wohnen, sind in den meisten Fällen keine weiteren Unterlagen erforderlich. Wir besorgen eigenständig, sofern es uns möglich ist, die von Ihnen benötigten Dokumente.
Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn
- einer der Verlobten im Ausland geboren wurde,
- einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
- eine frühere Ehe im Ausland geschlossen oder geschieden wurde.
In diesen Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung.
Wenn Sie nicht in Bückeburg wohnen, erfolgt die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt. Bitte erkundigen Sie sich dort etwa sechs Monate vor Ihrem Trautermin, welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind. Auch bei deutschen Staatsangehörigen können Nachweise erforderlich sein.
3. Prüfung der Ehevoraussetzungen
Nach der Prüfung der Ehevoraussetzungen und der Unterzeichnung der Anmeldungsunterlagen durch die Eheschließenden werden die Unterlagen – sofern die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist – an das Standesamt Bückeburg übersandt.
4. Weitere Informationen
Sobald die Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns
- die Gebührenrechnung,
- ein Informationsblatt mit wichtigen Hinweisen zu Ihrer Trauung sowie
- ein Formular zur Benennung Ihrer Trauzeuginnen und Trauzeugen.
5. Vorbereitung auf die Trauung
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte, die bzw. der Ihre Trauung durchführen wird, setzt sich ein bis zwei Tage vor der Eheschließung noch einmal telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Dabei besprechen wir den Ablauf der Trauung und klären offene Fragen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass sich das Brautpaar sowie die Trauzeugen am Tag der Eheschließung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
In Bückeburg werden keine individuell auf das Brautpaar zugeschnittenen Reden gehalten. Die Paare haben jedoch die Möglichkeit, vor oder während der Trauung Musik abzuspielen oder sich gegenseitig ein eigenes Eheversprechen zu geben.
| Prüfung der Ehevoraussetzungen (beide deutsch) | 75,00 € |
| Prüfung der Ehevoraussetzungen mit ausländischer Beteiligung | mindestens 125,00 € |
| Eheurkunde | 20,00 € |
| jede weitere Eheurkunde, bei gleichzeitiger Ausstellung | 10,00 € |
| ggf. Stammbuch (verschiedene Ausführungen) | von 24,00 € - 36,00 € |
| Raummiete Schloss Bückeburg | 550,00 € (zusätzlich) |
| Eheschließung am Samstag | 130,00 € (zusätzlich) |
|
Verwaltungsgebühr, wenn Sie von außerhalb zzgl. Eheurkunde/n, Raummiete Schloss, Samstagsgebühr |
55,00 € |
Verstirbt eine Person in Bückeburg, muss der Sterbefall beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.
In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen sämtliche Formalitäten und reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
Sollten Unterlagen zunächst fehlen, kann das Standesamt eine Bescheinigung ausstellen, damit die Bestattung dennoch zeitnah erfolgen kann.
Nach der Beurkundung werden die benötigten Sterbeurkunden an das Bestattungsunternehmen ausgegeben.
Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen im Namensrecht.
In vielen Fällen kann das Standesamt Ihre gewünschte Namensänderung vornehmen, wenn die benötigten Nachweise vorliegen. Sollte Ihr Änderungswunsch nach geltendem Recht nicht möglich sein, ist die Namensänderungsbehörde des Landkreises Schaumburg zuständig.
Vorab können Sie sich in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz über die neuen Möglichkeiten informieren.
Wenn Sie eine Namensänderung beabsichtigen und Ihren Wohnsitz in Bückeburg haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 05722 206-333.
Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag sowie ihre Vornamen ändern zu lassen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (ausschließlich in Papierform) oder persönlich beim Standesamt.
Nach Eingang der Anmeldung beginnt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von drei Monaten (dabei zählt der Tag der Anmeldung nicht mit). Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Erklärung abgegeben werden.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 45,00 €.
Zusätzlich können Gebühren für eine Bescheinigung über die neue Namensführung oder für neue Personenstandsurkunden anfallen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link: BMFSFJ - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, müssen auch geschlechtsentsprechende Vornamen gewählt werden. Möchten Sie ausschließlich Ihren Vornamen ändern, ist die Namensänderungsbehörde des Landkreises Schaumburg zuständig.
Für den Kirchenaustritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten vorbei.
Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 30,00 €.