Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin beginnend ab 2002 eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden.
Bereits in der 4. Stufe wurden durch das Land Niedersachsen Lärmkarten aufgestellt, so auch für die Stadt Bückeburg. Kartiert wurden alle Straßen, die eine tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 10.000 Fahrzeugen aufweisen. In Bückeburg sind dies die B 83 und die B 65.
Darauf aufbauend sind durch die betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Bereich Straße zu erstellen. Daneben erfolgt auch für die Eisenbahnstrecken eine Kartierung und Lärmaktionsplanung, die aber durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen wird. Weitere Informationen dazu sind unter:
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/ einsehbar.
In Bückeburg liegt eine Betroffenheit an den o.g. Bundesstraßen vor. Im aktuellen Lärmaktionsplan wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die allerdings nur in Kooperation mit dem Baulastträger, der Niedersächsischen Straßenbehörde für Verkehr, umgesetzt werden können.
Am 13.06.2024 wurde durch den Rat der Stadt Bückeburg der Lärmaktionsplan der Stufe 4 beschlossen.
Unterlagen 4. Stufe
Endbericht - Lärmaktionsplan 4. Stufe
Unterlagen 3. Stufe