fürstlich. modern. Bückeburg.
Portemonnaie_mit_Hand

Fundsachen

Gefundene Gegenstände (Fundsachen mit einem höheren Wert als 10,00 €) geben Sie bitte im Bürgerbüro zur Verwahrung ab. Die Pflicht zur Fundanzeige ergibt sich auf §§ 965 ff BGB. Sie erhalten eine Durchschrift der Fundanzeige. Sofern sich der Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, können Sie das Eigentum an der Fundsache erwerben. Alle nicht abgeholten Fundsachen werden regelmäßig, in der Regel jährlich, öffentlich versteigert. Hinweise über eine geplante Versteigerung finden Sie auf der Homepage unserer Stadt, in der Tagespresse sowie im Aushang des Rat- und Stadthauses.

Auch Tiere sind Fundsachen. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, können Sie dieses auch ohne Fundanzeige im Fundbüro direkt im Tierheim Bückeburg abgeben.

Falls Sie etwas verloren haben und wissen möchten, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde geht es hier zu den aktuell vorhandenen Fundsachen.

Gerne für Sie da

Ihr Kontakt
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Fax:
0 57 22 / 206 - 200
Zimmer 5

Stadthaus I
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Stadtteil: Bückeburg Kernstadt