fürstlich. modern. Bückeburg.

Wenn städtische Bäume dem privaten Nachbarn ein Dorn im Auge sind

Demokratisch gewählte, politische Gremien beschließen rechtskräftige Bebauungspläne. Für eine versiegelte Fläche, wie z.B. Straßen, ist die Stadt verpflichtet einen Naturausgleich zu schaffen. Dies wird oft in Form von hoch wachsenden Bäumen umgesetzt. Es ist eine Pflichtaufgabe der Stadt, die aber der Allgemeinheit nutzt. Durch Bäume entsteht frische Luft, wird die Straße und Ortsteil klimatisiert, Staub gefiltert, Lärm gedämpft. Optisch wird Raum gegliedert und Jahreszeiten sind ästhetisch erlebbar. Diese positiven Funktionen der Bäume kommen Allen zugute. Daher hat der Gesetzgeber in diversen richtungsweisenden Gerichtsurteilen bekräftigt, dass auch alle mit den ggf. negativ empfundenen Lebensäußerungen der Bäume umgehen müssen. Jeder muss dazu beitragen wenn Blätter, Blüten, Früchte, kleine Äste oder als lästig empfundene Insekten herabfallen, auch in den eigenen Garten oder die eigene Dachrinne. Eine gerechte Verteilung und Entsorgung von Laub etc. kann es nicht geben. Wer, wo, wie zu reinigen hat, ist in der Satzungen der Stadt > Link geregelt. In den Ortsteilen sollte ein Baumbestand ortsüblich und damit die Belastung für jeden ähnlich sein.

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