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Private_Bäume

Private Bäume - keine Baumschutzsatzung der Stadt Bückeburg, aber....

Sie haben einen privaten Garten und wollen Ihre Bäume pflegen und ggf. fällen, wenn es nötig ist?

Bei der Fällung von Bäumen/Gehölzen im Siedliungsbereich beginnt die Prüfschwelle bei einem Stammumfang ab 1,20 m, gemessen in 1 Meter Höhe. Anfragen bitte direkt an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises richten unter naturschutz(at)schaumburg.de  An dieser Stelle wird mit Ihnen die Eingriffsregelung und der Artenschutz besprochen.

Die Stadt Bückeburg hat keine Baumschutzsatzung. Grundsätzlich sind Fällungen in der Zeit vom 1.10. bis 28.02 möglich. Pflegeschnitte z.B. Heckenrückschnitt/Formschnitt in der Zeit vom 15.07. bis 30.09. sind erlaubt.

Folgende Fragen müssen über die Stadt Bückeburg geklärt werden:

  • Ist Ihr Gebäude ein Denkmal und somit ggf. der Garten „geschützt“?
  • Haben Sie Auflagen vom Bebauungsplan auf Ihrem privaten Grund, wie Bäume zu pflanzen, erhalten, pflegen und bei Abgang zu ersetzen?
  • Haben Sie eine Ausgleichspflanzung auf Ihrem Grundstück für eine nachträglich erlaubte Baumaßnahme?

Erst wenn Sie alles mit „nein“ beantworten können, dürfen sie aktiv werden! Fragen Sie im Zweifel im Amt Fachdienst Umwelt nach, wir geben gerne Auskunft! Ansprechpartner: umwelt(at)bueckeburg.de oder Tel.: 05722 206 179.

Gerne für Sie da

Ihr Kontakt
Frau
C. Kellermeier
Fax:
0 57 22 / 206 - 200
Zimmer 23

Stadthaus I
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Stadtteil: Bückeburg Kernstadt

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