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Private_Bäume

Private Bäume - keine Baumschutzsatzung der Stadt Bückeburg, aber....

Sie haben einen privaten Garten und wollen Ihre Bäume pflegen und ggf. fällen, wenn es nötig ist? Da hat die Stadt Bückeburg den Bürgern die Eigenverantwortung überlassen und keine Baumschutzsatzung beschlossen. Aber Vorsicht: vor allen Maßnahmen ist der Artenschutz und die Eingriffsregelung zu bedenken. Hier hilft der Landkreis unter naturschutz(at)schaumburg.de

Folgende Fragen müssen über die Stadt Bückeburg geklärt werden:

  • Ist Ihr Gebäude ein Denkmal und somit ggf. der Garten „geschützt“?
  • Haben Sie Auflagen vom Bebauungsplan auf Ihrem privaten Grund, wie Bäume zu pflanzen, erhalten, pflegen und bei Abgang zu ersetzen?
  • Haben Sie eine Ausgleichspflanzung auf Ihrem Grundstück für eine nachträglich erlaubte Baumaßnahme?

Erst wenn Sie alles mit „nein“ beantworten können, dürfen sie aktiv werden! Fragen Sie im Zweifel im Amt Fachdienst Umwelt nach, wir geben gerne Auskunft! Ansprechpartner: umwelt(at)bueckeburg.de oder Tel.: 05722 206 179.

Gerne für Sie da

Ihr Kontakt
Frau
Christiane Kellermeier
Fax:
0 57 22 / 206 - 222
Zimmer 23

Stadthaus I
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Stadtteil: Bückeburg Kernstadt

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