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Denkmalschutz

Denkmalschutz

Zu den Kulturdenkmalen im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zählen unter anderem Baudenkmale. Dies sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.

Bereits vermeintlich kleine Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Deshalb ist jede Veränderung an einem Denkmal genehmigungspflichtig. Am besten ist es, schon im Planungsstadium einen Architekten oder Sachverständigen und die örtlichen Denkmalschützer zu Rate zu ziehen.

Ansprechpartnerin ist vorrangig die Untere Denkmalschutzbehörde. Diese Funktion nimmt die Stadt Bückeburg für das Stadtgebiet war. Hier sind die denkmalrechtliche Genehmigung und die Bescheinigung für das Finanzamt, die unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, zu beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Verzeichnis der Kulturdenkmale einzusehen.

Bei der Stadt Bückeburg fallen Denkmalschutz und -pflege in den Aufgabenbereich der Stadtplanung.

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege steht der Unteren Denkmalschutzbehörde beratend zur Seite. Dem NLD obliegt unter anderem die Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes, ebenso gewährt sie Zuwendungen aus Landesmitteln.

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