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Europawahl am 09.06.2024

Am 09.06.2024 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.

Wahlberechtigt sind alle

  • Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen,

die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie spätestens am 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die Nummer des Stimmbezirks sowie die Angabe des Wahllokals.

In der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 können Sie während der allgemeinen Sprechzeiten im Bürgerbüro Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen und ggf. schriftlich Einspruch einlegen.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auch auf der Seite der Bundeswahlleitung.

Briefwahlbüro geöffnet

Das Briefwahlbüro ist während der allgemeinen Sprechzeiten des Bürgerbüros im Stadthaus I, Zimmer Nr. 6 vom 06.05.2024 bis zum 07.06.2024 bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Briefwahlbüro können ab dem 06.05.2024 die Wählerinnen und Wähler direkt wählen beziehungsweise die Briefwahlunterlagen beantragen.

Sofern Sie Briefwahlunterlagen schriftlich anfordern möchten, bitten wir Sie den vollständig ausgefüllten Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) so frühzeitig zu senden, dass dieser bis zum 05.06.2024, für den Versand an den ausländischen Urlaubsort bis zum 31.05.2024, bei uns eingegangen ist.

Der Wahlschein kann in der Zeit vom 06.05.2024 bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, online beantragt werden. Den Wahlscheinantrag online finden Sie hier.

Des Weiteren kann für die Beantragung des Wahlscheins auch der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code genutzt werden.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Auslandsdeutsche, die an der Wahl teilnehmen möchten, finden weitere Informationen unter dem Link „Informationen für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen und Auslandsdeutsche“.

Wenn Sie uns als Wahlhelfer unterstützen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.

Bekanntmachungen

Wahllokale

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Ihr Kontakt
Frau
Maike Aldag
Fax:
0 57 22 / 206 - 224
Zimmer 9

Stadthaus I
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Stadtteil: Bückeburg Kernstadt