Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel auch, wo Straßen verlaufen und Grünflächen liegen. Der Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung, die durch die Gemeinde beschlossen wird und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene.
Im Bebauungsplan ist u.a. festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
· zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
· zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
· zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Die Bebauungspläne der Stadt Bückeburg können eingesehen werden.
Online Bebauungsplan
oder im Stadthaus beim Fachdienst Stadtplanung.