Bückeburg ist eine sich ständig weiterentwickelnde Stadt. Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört es, diese Entwicklung nachhaltig und städtebaulich geordnet zu lenken. Als Instrument hierzu dienen der Stadtplanung die Bauleitpläne, wie der Flächennutzungsplan und zahlreiche Bebauungspläne. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen und zum Flächennutzungsplan. Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken, rechtskräftige Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern der Stadtplanung und der Bauordnung.
Die Bauleitplanung hat eine gesetzlich vorgeschriebene Form und erfolgt in folgenden Verfahrensschritten. In den Phasen 2 und 3 haben Sie als Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.
Schritt 1: Aufstellungsbeschluss
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Verwaltungsausschuss der Stadt Bückeburg gefasst. (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB)
Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an den Bürger. (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung (Bürgerversammlung) oder in Form eines Aushangs im Stadtplanungsamt durchgeführt. Dabei erhalten Sie Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Schritt 3: Erstellung Planentwurf
Nach Prüfung der eingegangenen Informationen aus Schritt 2 wird ein Entwurf des Bebauungsplans, der Begründung und des Umweltberichts erstellt und dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Schritt 4: Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
Die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, werden dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu abzugeben. (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Auch die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden werden nochmals eingeholt. (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Sollten sich aus den Stellungsnahmen Änderungen ergeben erfolgt eine erneute Durchführung des Schritts 4.
Schritt 5: Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Bückeburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Bückeburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft. (§ 10 Abs. 1 BauGB)
Vereinfachte und beschleunigte Verfahren
§ 13 und § 13 a Baugesetzbuch
Das Bauleitplanverfahren kann abgekürzt werden, wenn durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Anstelle der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung kann den betroffenen Bürgern und Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung.
Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.
Die Stadt Bückeburg hat sich im Jahr 2006 zu einer grundlegenden Überarbeitung und Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplanes entschieden.
Vorausgegangen war die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts, aus dem ein städtebauliches Leitbild entwickelt worden ist. Mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch den Landkreis Schaumburg im Oktober 2014 und der anschließenden Bekanntmachung erlangte der Flächennutzungsplan am 30.12.2014 seine Rechtswirksamkeit.
Zum Herunterladen:
· Flächennutzungsplan, rechtswirksam; südliches Stadtgebiet
· Flächennutzungsplan, rechtswirksam; nördliches Stadtgebiet
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel auch, wo Straßen verlaufen und Grünflächen liegen. Der Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung, die durch die Gemeinde beschlossen wird und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Bebauungspläne im Bückeburger Geoportal.
Auslegungsbeschluss
Am 17.11.2022 hat der Bau- und Mobilitätsausschuss über die Entwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Erweiterung Bauerngut“ beraten und die öffentliche Auslegung der Planungen gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Initiative „Wir lieben Bückeburg“ wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die kompletten Sitzungsunterlagen finden sie im Ratsinformationssystem.
Sitzungsvorlage zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sitzungsvorlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 93 „Erweiterung Bauerngut“
Präsentation des Planungsbüros Hempel und Tacke
Präsentation der Initiative „Wir lieben Bückeburg“
Informationsveranstaltung zu den Planungen der Firma Bauerngut
Am 14.07.2021 informierten die Stadt Bückeburg, der Landkreis Schaumburg sowie die Firma Bauerngut über die Planungen der Firma sowie die bei Stadt und Landkreis durchzuführenden Verfahren.
Die Folien der Präsentationen können Sie im Folgenden einsehen.
Präsentation der Stadt Bückeburg
Präsentation der Firma Bauerngut
Präsentation des Landkreises Schaumburg
Darüber hinaus können Sie anhand der aufgezeichneten Ton- und Bildaufnahmen den Verlauf der Veranstaltung nachverfolgen.
Bild- und Tonaufnahme der Veranstaltung (ca. 300 MB!)
Weiterhin gab es Gelegenheit im Vorfeld und Nachgang der Sitzung Fragen an die Beteiligten (Stadt Bückeburg, Landkreis Schaumburg, Firma Bauerngut) zu stellen, die zusammen mit den Kurzantworten der jeweiligen Beteiligten einsehbar sind.
Hier finden Sie den Bebauungsplan Nr. 87 Am Bergdorfer Weg