Bückeburg ist eine sich ständig weiterentwickelnde Stadt. Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört es, diese Entwicklung nachhaltig und städtebaulich geordnet zu lenken. Als Instrument hierzu dienen der Stadtplanung die Bauleitpläne, wie der Flächennutzungsplan und zahlreiche Bebauungspläne. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen und zum Flächennutzungsplan. Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken, rechtskräftige Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern der Stadtplanung und der Bauordnung.
Die beiden Hauptarten der Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, sowie die Bebauungspläne für einzelne Baugebiete, als verbindliche Bauleitpläne.
Die Kommune als Planungsträger ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich und für die Aufstellung der Bauleitpläne zuständig.
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Kommune getroffenen und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen in den Grundzügen, zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Gemischte Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der von der Gemeinde aufgestellte Flächennutzungsplan muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden, er kann berichtigt oder geändert werden.
Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf den Baugrundstücken entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält die allgemein verbindlichen Festsetzungen, die unter Anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrs- und Grünflächen betreffen. Die Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch detaillierte Regelungen, die von der Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Öffentlichkeit (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der Veröffentlichung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Im Folgenden werden die wichtigsten Verfahrensschritte aufgeführt:
1. Schritt Aufstellungsbeschluss
2. Schritt Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
3. Schritt Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
4. Schritt Öffentliche Auslage und Trägerbeteiligung
5. Schritt Abwägung
6. Schritt Satzungsbeschluss
7. Schritt Bekanntmachung und Rechtskraft
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung.
Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.
Die Stadt Bückeburg hat sich im Jahr 2006 zu einer grundlegenden Überarbeitung und Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplanes entschieden.
Vorausgegangen war die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts, aus dem ein städtebauliches Leitbild entwickelt worden ist. Mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch den Landkreis Schaumburg im Oktober 2014 und der anschließenden Bekanntmachung erlangte der Flächennutzungsplan am 30.12.2014 seine Rechtswirksamkeit.
Zum Herunterladen:
· Flächennutzungsplan, rechtswirksam; südliches Stadtgebiet
· Flächennutzungsplan, rechtswirksam; nördliches Stadtgebiet
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel auch, wo Straßen verlaufen und Grünflächen liegen. Der Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung, die durch die Gemeinde beschlossen wird und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene.
Im Bebauungsplan ist u.a. festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
· zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
· zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
· zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Die Bebauungspläne der Stadt Bückeburg können eingesehen werden.
oder im Stadthaus beim Fachdienst Stadtplanung.