Die Stadtsanierung dient der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen in einem Quartier mit städtebaulichen Missständen. In ausgewiesenen Stadtsanierungsgebieten können Eigentümer: Innen mit finanzieller Unterstützung durch Bund, Länder und Gemeinden ihre Gebäude sanieren und Kommunen ihre Frei- und Verkehrsräume neu gestalten.
Sanierungsgebiete
Erstmals in ein Stadtsanierungsprogramm aufgenommen worden ist die Stadt Bückeburg im Jahr 1985 mit dem Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Hier lag der Fokus auf der vom Fahrzeugverkehr sehr stark beeinträchtigten Innenstadt, mit zwei Bundesstraßen, die durch die Innenstadt führten. Ausgehend von der Planung zum Bau der beiden Umgehungsstraßen (B65 und B83) im Jahr 1982 und der damit einhergehenden Verlagerung insbesondere des Durchgangsverkehrs hatte die Innenstadtsanierung zum Ziel, den Umbau der Innenstadt voranzubringen. Das Stadtsanierungsverfahren der Innenstadt endete 2006.
Die „Abschlussdokumentation Innenstadt“ gibt Aufschluss über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt.
Abschlussdokumentation Innenstadt (pdf)
Ab 2002 gelang es der Stadt in ein zusätzliches Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden. Dieses Mal ging es um die Behebung städtebaulicher Missstände beiderseits der Hannoverschen Straße. Schwerpunkt dieses Sanierungsgebietes „Hannoversche Straße“ lag auf der Nachnutzung der Industriebrache (ehem. Kögel) zu einem modernen innenstadtnahen Wohnquartier („Falkingsviertel“). Darüber hinaus galt es aufgegebene Gewerbestandorte an der Hannoverschen Straße umzugestalten und auch den Straßenraum den neuen Bedürfnissen durch Rückbau und Begrünung anzupassen. Das Sanierungsverfahren endet Ende 2017. Die Abschlussdokumentation geht auf die wesentlichen Projekte der Sanierung ein.
Abschlussdokumentation Sanierungsgebiet II
Sanierungsbroschüre Innenstadtsanierung 1985-2006
Im Jahr 2013 erfolgte für die Stadt Bückeburg die Aufnahme des Sanierungsgebiet „Windmühlenstraße“ in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder.
Am 11.09.2017 fasste der Stadtrat den Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Windmühlenstraße“ (s. Satzung) Nach dem 1. Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und dem 2. Sanierungsgebiet “Hannoversche Straße“ ist die Stadt Bückeburg erneut in ein Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen worden.
Das Sanierungsgebiet „Windmühlenstraße“ liegt westlich der Altstadt in der Kernstadt Bückeburg. Das Gebiet umfasst die Windmühlenstraße mit den angrenzenden Grundstücken in der jeweiligen Grundstückstiefe und die Kreuzungspunkte der Wilhelm-Raabe-Straße und der Petzer Straße (s. Satzung).
Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha.
Vor Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes war eine ausführliche Bestandsanalyse in Form eines Berichts „Vorbereitende Untersuchungen“ erforderlich.
Mit der o.g. förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Windmühlenstraße“ wurden die Voraussetzungen für die Sanierungsplanung geschaffen Hierauf und auf den Aussagen der Vorbereitenden Untersuchungen aufbauend, wird die Aufstellung eines Städtebaulichen Rahmenplans erforderlich. Mit dem Rahmenplan sollen die Sanierungsziele konkret und im Zusammenhang beschrieben werden, um ein städtebauliches Leitbild und einen Handlungsrahmen für die Durchführung der Sanierung zu erhalten und geplante Einzelmaßnahmen in einen Kontext einbinden zu können. Der Rat der Stadt Bückeburg hat den Städtebaulichen Rahmenplan am 24.06.2021 beschlossen.
Der städtebauliche Rahmenplan ist unter anderem Grundlage für:
· die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung,
· die Initiierung und Koordinierung anderer Fachplanungen (Verkehr, Grünordnung, usw.),
· die Beteiligung der Betroffenen und Erörterung der Sanierung,
· die Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht,
· Entscheidungen nach § 144 und 145 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge),
· die Vorbereitung und Aufstellung von Bauleitplänen, die Zulassung von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 BauGB,
· die Zulassung von Vorhaben nach § 31 (2) BauGB.
Auf dieser Planungsebene werden lediglich die Grundzüge der städtebaulichen Neuordnung aufgezeigt. Weitere Details sind der nachfolgenden Bauleitplanung sowie der Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Windmühlenstraße – unter Beteiligung der Anlieger – zu erörtern. Der städtebauliche Rahmenplan ist hinreichend flexibel, um auf aktuelle Entwicklungen und Veränderungen von Planungsgrundlagen durch Fortschreibung reagieren zu können, er ist der Leitfaden für die zukünftigen Planungen und die einzelnen Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Windmühlenstraße“.
Ziel des Sanierungsverfahrens – und hierauf stellt auch der Städtebauliche Rahmenplan ab – ist das von Funktions- und Substanzmängeln geprägte Gebiet aufzuwerten und in einen zukunftsweisenden Wohn- und Arbeitsstandort umzuwandeln.
Im Mai 2019 wurden die Anwohner im Sanierungsgebiet über die grundlegenden Planungen im Sanierungsgebiet „Windmühlenstraße“ informiert. Seitdem wurden zahlreiche Anliegergespräche geführt. Der städtebauliche Rahmenplan wurde dabei regelmäßig in den politischen Gremien diskutiert und konkretisiert. Um die Bürger in den Planungsprozess einzubinden und über den aktuellen Planungsstand zu informieren wurde der städtebauliche Rahmenplan im Dezember 2020/Januar 2021 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und behandelt, die Umsetzung erfolgt in der nachfolgenden Bauleitplanung sowie der Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Windmühlenstraße.
Die Stadt Bückeburg steht Ihnen jederzeit für Rückfragen und Informationsgespräche über die weitere Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der räumlichen Entwicklung zur Verfügung.
Sanierungsgebiet II "Hannoversche Straße"
· Östlich anschließend an das inzwischen abgeschlossene Sanierungsgebiet “Innenstadt“ ist im Jahr 2002 Bückeburgs 2. Sanierungsgebiet “Hannoversche Straße“ in das Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen worden.
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· Ein Jahr zuvor sind vorbereitende Untersuchungen durchgeführt worden, die gravierende städtebauliche Missstände im Umfeld der Hannoverschen Straße aufzeigten.
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· Das zentrale Problem des Gebietes war in der großflächigen Gewerbebrache (Kögel) zu sehen. Aber auch die Nutzungsstruktur im Bereich der Hannoverschen Straße, wo kleinteiliges Gewerbe und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft sich gegenseitig beeinträchtigen (z. B. ehemaliger Tankhof Harting und ehemals Autohaus Meier).
· Aufbauend auf den Grundlagen und Analysen der vorbereitenden Untersuchungen wurde der Städtebauliche Rahmenplan erarbeitet.
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· Hierin sind die Sanierungsziele formuliert, die dann den Handlungsrahmen für die Durchführung der Sanierung im Einzelnen darstellen.
· Das vorrangige Sanierungsziel bestand darin, die innenstadtnahe Gewerbebrache einer neuen, ihrer Lage im Stadtgebiet entsprechenden, hochwertigen Wohnnutzung zuzuführen. Als im Herbst 2004 die ortsansässige GBG (Tochterunternehmen der Volksbank) die brachgefallenen Grundstücke samt Gebäude aus der Insolvenzmasse des Kögelkonzerns erwerben konnte, war der Startschuss für die Sanierung der Fläche gegeben. Im Jahr 2005 begannen die Abbruchmaßnahmen und bereits 2006 wurde die Roherschließung durchgeführt. Parallel hierzu wurde 2005 der Bebauungsplan (B-Plan Nr. 71 “Falkingsviertel“) begonnen, der die städtebaulichen Ziele des Rahmenplans konkretisierte und in eine planungsrechtliche Fassung umsetzte.
· Ab Frühjahr 2007 konnten die ersten Neubauten verwirklicht werden und bereits 1 ½ Jahre später waren von den ursprünglich 60 Bauplätze nur noch einige wenige verfügbar. Mittlerweile sind alle Grundstücke verkauft. Die äußerst zügige Vermarktung und Bebauung des Gebietes erlaubten einen zeitnahen Endausbau mit anspruchsvoller Infrastruktur. So konnte ab Herbst 2009 mit der Endgestaltung der Straßen und öffentlichen Freibereiche begonnen werden. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten wird dieser Wohnstandort allen Wünschen, die heutzutage an einen modernen Wohnstandort gestellt werden, gerecht.
· Im Jahr 2011 beginnt der Rückbau der Hannoversche Straße/ Obertorstraße bis zur Kreuzung mit der Ulmenallee/Scher Straße. Der breite Fahrbahnquerschnitt resultiert noch aus jener Zeit, als die Bundesstraße 65 durch die Stadt führte. Die Straße muss den heutigen Funktionen und Ansprüchen entsprechend in einen vitalen und gestärkten Straßenzug umgestaltet werden, nur so wird sie künftig die das Rückgrat dieses Quartiers mit Aufenthaltsqualitäten bilden können.
· Auch die Ahnser Straße ist bereits in Verbindung mit der Neuanbindung des Falkingsviertels im Jahr 2008 umgebaut worden. Neben einer notwendig gewordenen Umgestaltung der Anlieferzone des Gewerbebetriebes Gemac ist auch die unzureichende Fahrbahnoberfläche inkl. Unterbau erneuert worden. Ähnlich sieht es mit der Bergdorfer Straße aus, die 2010 aufgrund der vielen neuen Ein- und Ausfahrten des Neubaugebietes Falkingsviertel und einer maroden Fahrbahndecke neu gestaltet wurde.
· Aber auch an mehreren privaten Gebäuden konnten, unterstützt durch Fördergelder, in den vergangenen Jahren Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Sehr erfolgreich ist auch die Umgestaltung nach Abbruch und anschließendem Neubau der mindergenutztern Gewebeobjekte des ehemaligen Autohauses Skoda-Meier nebst aufgegebener Tankstelle gelaufen. Ebenso ist die Stadt bereits seit mehreren Jahren an einer sinnvollen Nachnutzung des ehemaligen Tankhofes mit Verlagerung des derzeit noch genutzten Tanklagers Harting interessiert und inmit dem Eigentümer in Verhandlung.
· Größe des Sanierungsgebietes 32 ha
· Gesamte Fördersumme bis 2004 16.500.000 €
· 1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Stadt)
· Baukosten der Modernisierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden (70) insgesamt ca. 18.000.000 €
davon Zuschüsse 6.500.000 €
· Sanierungskosten der öffentlichen Gebäude 5.000.000 €
· Umbau der Straßen 4.000.000 €
· Ordnungsmaßnahmen/Vorbereitung 1.000.000 €
Sanierungsbroschüre II? (Dokument)[SK1]
[SK1]Dokument/Link fehlt
Sanierungsgebiet III "Windmühlenstraße"
Mai 2019
Am 08.05.2019 fand eine Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet III „Windmühlenstraße“ statt.
Präsentation der Veranstaltung (Dokument)
September 2017
Am 11.09.2017 fasste der Stadtrat den Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Windmühlenstraße“ (s. Satzung) Link [SK2] Nach dem 1. Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und dem 2. Sanierungsgebiet “Hannoversche Straße“ ist die Stadt Bückeburg erneut in ein Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen worden.
Das Sanierungsgebiet „Windmühlenstraße“ liegt westlich der Altstadt in der Kernstadt Bückeburg. Das Gebiet umfasst die Windmühlenstraße mit den angrenzenden Grundstücken in der jeweiligen Grundstückstiefe und die Kreuzungspunkte der Wilhelm-Raabe-Straße und der Petzer Straße (s. Satzung) Link.[SK3]
Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha.
Vor Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes war eine ausführliche Bestandsanalyse in Form eines Berichts „Vorbereitende Untersuchungen“ Link [SK4] erforderlich. Folgende städtebauliche Missstände wurden im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen „Windmühlenstraße“ herausgestellt:
Substanzmängel
· Das Untersuchungsgebiet weist hinsichtlich des Zustands der Bausubstanz erhebliche Mängel auf. Durch Bedeutungsverluste der gewerblichen Nutzungen, durch Betriebsaufgaben mit nachrückenden Restnutzungen sowie durch Verlagerungsüberlegungen sind Investitionen in die Gebäudemodernisierung in den letzten Jahren i. d. R unterblieben oder im Einzelnen auf das minimal notwendige Maß beschränkt worden.
· Da diese ältere Bausubstanz den zeitgemäßen Anforderungen an Produktions- und Verarbeitungsabläufe teilweise nicht mehr entspricht, muss davon ausgegangen werden, dass unter Marktbedingungen umfassende Investitionen auch in Zukunft nicht in einem ausreichenden Maße erfolgen werden. Die Folge wird eine Zunahme der Leerstände und Restnutzungen sein.
· Die modernisierungsbedürftige Bausubstanz stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Stadtbilds dar.
Funktionsmängel
· Die Nutzungsanforderungen an ein Gewerbegebiet haben sich deutlich verändert und werden räumlich und nutzungstechnisch durch die umgebende Wohnnutzung stark eingeschränkt.
· Die gewerbliche Nutzung ist durch deutliche Segregationserscheinungen, wie Restnutzungen und Leerstände gekennzeichnet. Zukunftsfähige Betriebe leiden unter Standortnachteilen, wie die schlechte Erreichbarkeit für Kunden, die fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten und die Einschränkungen durch die Nähe der Wohnbebauung.
· Im Untersuchungsgebiet bestehen großflächige unzureichend genutzte Freiflächen, deren gewerbliche Entwicklung wegen heutiger Standortnachteile städtebaulich nicht mehr sinnvoll sind oder die wegen des Bedeutungsrückgangs gewerblicher Nutzungen in diesem Umfang nicht mehr benötigt werden.
· Der Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes im Untersuchungsbereich führt zu Störungen der unmittelbar angrenzenden Wohnnutzungen durch Lärm und Erschütterungen.
· Das bestehende Erschließungssystem ist den Belastungen insbesondere des Schwerlastverkehrs sowohl hinsichtlich der Dimensionierung wie auch des technischen Ausbaus zwar gewachsen, der Aufbau und die Trägerschicht bedürfen jedoch Sanierungsmaßnahmen. Aufwertungspotenziale bieten zudem die Straßennebenräume, deren Umgestaltung anvisiert werden sollte.
Die Sanierung soll dazu beitragen, den Bereich als zeitgemäßen Wohn- und Arbeitsstandort zu gestalten und funktionsgerecht in die Stadtstruktur einzufügen.
Teilziel - Steigerung der Bedeutung des Bereiches als Wohn- und Arbeitsstandort
· Entwicklung eines gemischt genutzten Bereiches an der Wilhelm-Raabe-Straße anstelle eines Gewerbegebietes.
· Der Erhalt der Nahversorgungsfunktion ist sicherzustellen.
· Sicherung zukunftsträchtiger und standortgerechter bzw. standortgebundener Betriebe.
· Verlagerung zukunftsträchtiger, aber nicht standortgerechter Betriebe.
· Verbesserung der inneren Erschließung des Gebietes durch zusätzliche Erschließungsanlagen.
· Nutzung von Brachen und unzureichend genutzten Flächen für eine zentrumsnahe attraktive Wohnbebauung.
· Abriss leerstehender, nicht zeitgemäßer Gewerbebauten.
Nachdem bereits vor einigen Jahren mit allen Grundstückseigentümern Informationsgespräche
Teilziel - Funktionsgerechte Einbindung des Bereiches in die Weststadt
· Verbesserung der Erschließung der Versorgungsbereiche an der Wilhelm-Raabe-Straße durch die Nutzung brachliegender Flächen und Neustrukturierung.
· Schaffung einer verkehrlichen Trennung zwischen Wohnerschließung und Gewerbezufahrten.
· Verbesserung der Wohnverhältnisse in den unmittelbar angrenzenden Wohngebieten durch eine Minderung des Störpotenzials, durch eine Senkung betrieblicher Immissionen ausgelöst durch die Gewerbebetriebe.
· Erweiterung des Angebots an innerstädtischen Bauflächen in Zentrumsnähe zur Stärkung des Stadtkerns.
Nachdem bereits vor einigen Jahren ein erstes Informationsgespräch mit allen Grundstückseigentümern geführt wurde, ist vorgesehen, nach dem nunmehr erfolgten Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Bückeburg, in den kommenden Monaten erneut zu einem Gespräch ins Rathaus einzuladen.