In der Kernstadt von Bückeburg gibt es auf 8 Parkplätzen über 1200 Stellplätze, zum Teil gebührenfrei.
Es gibt 28 Frauen- und 32 Behindertenparkplätze. Von allen Plätzen aus ist die Innenstadt zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar.
Gebührenpflicht besteht montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 0,40 € pro angefangener halben Stunde Parkzeit. Am Wochenende ist auf allen Parkplätzen das Parken kostenlos. (Ausnahme: der Park&Ride-Platz am Bahnhof).
Für den Fall, dass ein Parkscheinautomat defekt sein sollte und kein anderer Automat in der Nähe ist, nutzen Sie bitte die Parkscheibe und informieren die Stadt Bückeburg telefonisch über den Defekt.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug auf parkscheibenpflichtigen Parkplätzen sowie parallel zur Straße zu parken.
Die Nutzung des Neumarktplatzes am Unterwallweg ist gebührenfrei.
Auf allen bewirtschafteten Parkplätzen sind auch entsprechende Parkplätze für Schwerbehinderte ausgewiesen. Teilweise sind auch Sonderstellflächen für Motorräder vorhanden.
Park-and-ride-Anlage am Bahnhof
Im unmittelbaren Nahbereich des Bahnhofs sind weitere 350 Parkplätze vorhanden. Die Gebührenpflicht besteht hier montags-sonntags von 05:00 Uhr – 19:00 Uhr. Die Parkgebühren betragen hier 0,60 € pro angefangener Stunde Parkzeit. Es besteht die Möglichkeit, auch Tages- (3,00 €), Wochen- (12,00 €) und Monatskarten (24,00 €) an den Parkscheinautomaten an der P+R-Anlage zu erwerben. An der P+R-Anlage ist auch eine Kartenzahlung möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für 240,00 € ein Jahresparkticket zu erwerben, dieses erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Bückeburg.
Hinweise für Fahrer von E-Fahrzeugen
Für Fahrer von Fahrzeugen nach dem EmoG, dieses sind Elektrofahrzeuge mit entsprechendem E-Kennzeichen, besteht während des Ladevorgangs eine Ausnahme von der Gebührenpflicht.
Jeweils zwei öffentliche Ladepunkte bestehen derzeit an der Straße Sablé-Platz im Bereich des Hubschraubermuseums sowie auf dem Großparkplatz Dr. Witte-Platz und zehn Weitere auf dem Parkplatz am Schlossbach. Während des Ladevorgangs ist die Nutzung dieser Parkflächen unter Auslegung einer Parkscheibe möglich.
Parkausweise in besonderen Fällen
In bestimmten Fällen sieht die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit vor, Parkausweise zu erteilen. Für Bewohner bestimmter städtischer Quartiere mit hohem Parkdruck besteht die Möglichkeit einen Anwohnerparkausweis zu erhalten. Mit Erteilung eines solchen Parkausweises besteht die Möglichkeit für ein Jahr innerhalb eines bestimmten Gebiets kostenfrei, auch über die Höchstparkdauer hinaus, zu parken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht.