Fundsachen
Fundsachen geben Sie bitte im Bürgerbüro zur Verwahrung ab. Sie erhalten eine Durchschrift der Fundanzeige. Sofern sich der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nicht meldet, können Sie das Eigentum an der Fundsache erwerben. Alle nicht abgeholten Fundsachen werden jährlich öffentlich versteigert. Hinweise auf die Versteigerung finden Sie in der Tagespresse sowie im Aushang des Rat- und Stadthauses.