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Dienstleistung

Hundesteuer

Warum Hundesteuer?

Immer wieder wird die Frage an uns gestellt, warum Hundesteuer erhoben wird. Hier an dieser Stelle möchten wir versuchen, es Ihnen etwas verständlicher zu machen:

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird flächendeckend in Deutschland erhoben. Allerdings bestehen regionale Unterschiede bzgl. der Höhe der Hundesteuer. Von diesen Unterschieden lässt sich auch schon die primäre Begründung ableiten. In erster Linie soll eine Begrenzung der Zahl der gehaltenen Hunde erreicht werden. In Großstädten oder Ballungsgebieten besteht natürlich ein stärkeres Interesse als in ländlichen Regionen. Die Belästigung durch Hunde in dicht besiedelten Gebieten ist sehr viel höher. Der Hund – anders als bei anderen Haustieren - hat in der heutigen Gesellschaft einen veränderten Stellenwert erlangt als in der Vergangenheit. Er wird nicht mehr ausschließlich als Hüter des Hofes gehalten, sondern als Begleiter in sämtlichen Lebenslagen. Dadurch ist es zum vermehrten Einzug von Hunden in die Stadt gekommen, was wiederum vermehrt zu den o. g. Belästigungen führt. Von einer artgerechten Haltung kann dort in den meisten Fällen nicht mehr ausgegangen werden. Hier besteht ein großer Unterschied zur Haltung von anderen Haustieren, die von der Gemeinde auch aus diesem Grund nicht versteuert werden.

Ein weiterer Grund ergibt sich aus den immer noch bestehenden kommunalen Mehraufwendungen, welche durch Hunde verursacht werden. Zwar ist ein jeder Hundehalter dazu verpflichtet, Verunreinigungen durch Hunde selbst zu beseitigen, allerdings findet diese Regel in der Praxis kaum Anwendung. Wenn man bedenkt, dass bundesweit täglich über 600 t Hundekot anfallen, wird deutlich, dass hier seitens der Gemeinde erhebliche Gelder aufgewendet werden müssen.

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Mitarbeiter
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten/Leistung

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

  • für den 1. Hund 60,00 €
  • für den 2. Hund 120,00 €
  • für jeden weiteren Hund je 144,00 €
  • für den 1. gefährlichen Hund 360,00 €
  • für den 2. gefährlichen Hund 600,00 €
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund je 840,00 €
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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