fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Bauaufsichtsbehörde einlegen

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) der Bauaufsichtsbehörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen.

Im Baurecht können Sie auch als Nachbar Widerspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung einlegen (sog. Nachbarwiderspruch).

Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, da es sich bei dem Widerspruchsverfahren um das außergerichtliche Vorverfahren handelt.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Gegen einen Bescheid / Verfügung / Anordnung / Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Bückeburg erhoben werden. Die Anschrift lautet: Marktplatz 2 - 4, 31675 Bückeburg.

Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer
  • Datum des Widerspruchs
  • Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
  • Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen
  • Begründung, weshalb Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Sie können auch Sachverhalte angeben, die bisher übersehen wurden oder der Behörde noch nicht bekannt sind.
  • Ihre Unterschrift
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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich mit einem unterschriebenen Schreiben einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen.

Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben. Dies gilt aber nur, wenn die Ausgangsbehörde dafür einen Zugang eröffnet. Außerdem müssen Sie bei der Einlegung des Widerspruchs die speziellen Vorschriften über die elektronische Kommunikation mit Behörden beachten. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Die Ausgangsbehörde überprüft aufgrund Ihres Widerspruchs noch einmal ihre Entscheidung.

Nach der erfolgten Prüfung erlässt die Widerspruchsbehörde entweder einen Widerspruchsbescheid oder einen (Teil-) Abhilfebescheid (vgl. §§ 72 u. 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Außerdem wird die Widerspruchsbehörde eine Kostenentscheidung treffen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Die genaue Frist zur Einreichung des Widerspruchs können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides entnehmen.

Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch fristgerecht bei der Behörde eingeht und Sie dieses auch belegen können.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf richtet sich nach § 4 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bückeburg und ist abhängig davon, ob der Widerspruch zurückgewiesen, teilweise oder vollständig abgeholfen wird.