fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Gewerbe ummelden

Wird der Betriebssitz innerhalb des Stadtgebiets verlegt besteht gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) die Pflicht das Gewerbe zeitgleich umzumelden. Auch bei Veränderungen im Hinblick auf die gemeldete Tätigkeit (Aufgabe, Änderung und Erweiterung der Tätigkeit) besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbeummeldung nach § 14 GewO.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen der Einzelunternehmer, bei Personengesellschaften (wie OHG, GbR) alle geschäftsführungsberechtigten Geschäftsführer (hier muss für jeden Inhaber ein eigener Meldebogen eingereicht werden) und bei Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie möchten

  • den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen
  • den Standort einer unselbständigen Niederlassung wechseln
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
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Verfahrensablauf

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular „Gewerbe-Ummeldung“ verwenden. Das Formular steht zum Download zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit den ausgefüllten und unterschriebenen Bogen zur Gewerbeummeldung per E-Mail zu übersenden. Bitte fügen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes bei. Nach erfolgter Eingabe der Gewerbemeldung übersenden wir Ihnen eine Gewerbe-Ummeldebestätigung.

Wenn Sie persönlich zur Gewerbeummeldung vorsprechen müssen Sie vorab keinen Meldebogen ausfüllen. Bitte bringen Sie aber Ihren Ausweis oder Pass zur Gewerbeummeldung mit.

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Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Personalausweis oder Reisepass (bei einem Wohnsitz außerhalb Bückeburgs benötigen wir neben dem Reisepass eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)

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Frist/Dauer

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands ummelden.

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Kosten/Leistung

Für die Gewerbeummeldung erheben wir eine Gebühr von 20,-- Euro.

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Zugehörigkeit zu