Gewerbe anmelden
Wenn Sie den Beginn eines stehenden Gewerbes planen oder Sie Ihr Unternehmen in unser Stadtgebiet verlegt haben, müssen Sie bei uns eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Gleiches gilt für jede Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle. Grundlage hierfür ist Gewerbeordnung (§14).
Gewerbe ist jede auf Gewinnerzielung ausgerichtete, selbständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozialunwerte Tätigkeiten, freie Berufe (wie z.B. Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater) oder weitere Berufe, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind außerdem Tätigkeiten, die der Urproduktion zugerechnet werden (z.B. Land- und Forstwirtschaft) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachung. Für Sie gelten weitere Regelungen laut Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Niedersächsischem Gaststättengesetz o.ä. Vorschriften.
Hinweis:
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen, versicherungstechnischen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Ihrem Gewerbebereich tätig werden zu können.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen der Einzelunternehmer, bei Personengesellschaften (wie OHG, GbR) alle geschäftsführungsberechtigten Geschäftsführer (hier muss für jeden Inhaber ein eigener Meldebogen eingereicht werden) und bei Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Gewerbeanmeldung
Sie möchten
- gewerblich tätig werden oder
- Ihren Betriebssitz nach Bückeburg verlegen oder
- eine Zweigniederlassung oder
- unselbstständige Zweigstelle begründen.
Die Anmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Gewerbeanmeldung ist nur unter Verwendung des Formulars „Gewerbe-Anmeldung“ zulässig. Das Formular steht zum Download zur Verfügung.
Sie können uns den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck übersenden oder einreichen. Auch eine Übersendung per E-Mail ist möglich. Bitte fügen Sie Ihrem Meldebogen eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes bei. Sollten Sie nur einen Reisepass besitzen benötigen wir zusätzlich eine Meldebestätigung zum Abgleich Ihrer Wohnanschrift.
Natürlich können Sie zur Gewerbeanmeldung auch einen Termin mit uns vereinbaren und die Meldung persönlich vornehmen.
Möchten Sie ein Gaststättengewerbe anmelden, benötigen wir neben Ihrer Gewerbeanmeldung eine Gaststättenanzeige von Ihnen. (hier können Sie weitere Hinweise zur Gaststättenanzeige finden).
Nach erfolgter Gewerbeanmeldung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den Gewerbeschein).
Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann der Landkreis Schaumburg oder die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Gewerbes untersagen.
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (gegebenenfalls des zur Anmeldung Bevollmächtigten)
- gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (selbstständige Tätigkeit) ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
- Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten
- Nachweis über eine Erlaubniserteilung durch die IHK bei Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgewerben
Hinweis: In einigen Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein, je nach Lage des Einzelfalles
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Beginn der Gewerbetätigkeit anmelden. Verspäten Sie sich oder unterbleibt die Gewerbeanmeldung insgesamt, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Für die Gewerbeanmeldung fallen 30,00 Euro an Gebühren an.
Achtung: Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben gibt es gemäß § 38 Gewerbeordnung „überwachungsbedürftige Gewerbe“. Zu diesen zählen beispielsweise Gebrauchtwarenhandel (auch Entrümpelungsunternehmen und Unternehmen, die mit gebrauchten Fahrzeugen handeln), Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros und Schlüsseldienste.
Möchten Sie ein solches Gewerbe anmelden, benötigen wir nach Anmeldung des Gewerbes ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.