fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Bewohnerparkausweis

Die Straßenverkehrsbehörde kann gem. § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmte städtische Quartiere als Bewohnerparkzonen ausweisen. Bewohner dieser Bereiche können nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO einen Bewohnerparkausweis beantragen. Eine Übersicht der Bewohner-Parkzonen und der berechtigten Wohnadressen finden Sie hier. Mit dieser Ausnahmegenehmigung ist es den Anwohnern erlaubt, in dem jeweiligen Parkbereich ohne Entrichtung von Parkgebühren oder Auslegen einer Parkscheibe und über die Höchstparkdauer hinaus zu parken. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises müssen Sie in dem entsprechenden Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und wohnen. Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. Wird das Fahrzeug dauerhaft durch eine andere Person als den Fahrzeughalter benutzt, benötigt diese Person vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung, die besagt, dass er dieser Person das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlässt.

Ein Formular zur Bestätigung der dauerhaften Nutzung finden Sie hier.

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Verfahrensablauf

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist ein Antrag zu stellen. Nutzen Sie hierfür gerne das Onlineformular in unserem Serviceportal. 
Alternativ finden Sie hier ein Antragsformular, welches Sie ausgefüllt per Mail oder Post an die Straßenverkehrsbehörde senden können.
Nach Antragseingang wird dieser überprüft und bearbeitet.
Der Parkausweis mitsamt der Ausnahmegenehmigung wird innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

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Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist eine Kopie/Foto des Personalausweises oder der behördlichen Meldebescheinigung beizufügen. Ebenso ist eine Kopie des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie ggf. die Bestätigung des Fahrzeughalters beizufügen.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,70€ und ist ab Ausstelldatum für ein Jahr gültig.
Bei der Beantragung über das Serviceportal wird die Gebühr bei Antragstellung online bezahlt. Die Onlinezahlung ist per PayPal oder SEPA-Lastschriftverfahren möglich.
Bei Beantragung per Mail oder Post wird der Bewohnerparkausweis auf Rechnung ausgestellt und mitsamt eines Kostenbescheides versandt.

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Zugehörigkeit zu