Anwohnerparkausweis
Für Bewohner bestimmter Bereiche in der Innenstadt gibt es einen Anwohnerparkausweis. Mit dieser Sondergenehmigung ist es Anwohnern erlaubt, in dem jeweiligen Parkbereich ohne Entrichtung von Gebühren und über die Höchstparkdauer hinaus zu parken. Der Anwohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Stellplätze für Behinderte sind von der Anwohnerparkregelung ausgenommen.
Für einen Anwohnerparkausweis müssen Sie in der Wohnung in dem Anwohnerparkgebiet gemeldet sein und tatsächlich wohnen. Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. Wird das Fahrzeug dauerhaft durch eine andere Person als den Fahrzeughalter benutzt, benötigt diese Person vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung, die besagt, dass er dieser Person das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlässt.
Ein Formular zur Bestätigung der dauerhaften Nutzung finden Sie hier.
Es dürfen zu Ihrer Wohnung / zu Ihrem Grundstück keine oder nicht genügend Stellplätze zur Verfügung stehen.
Sie müssen einen Antrag für den Anwohnerparkausweis stellen. Diesen Antrag finden Sie hier.
Zu dem Antrag müssen Sie Ihren Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I, ein Ausweisdokument und gegebenenfalls die Bestätigung vom Fahrzeughalter vorlegen.
Ein Anwohnerparkausweises ist für ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt 30,70 EUR.