Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht des ARD ZDF Deutschlandradios gewährt werden.
Bei Vorliegen sozialer Leistungsbescheiden oder eines besonderen Härtefalls kann die Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden.
Alle Informationen, Formulare und gesetzliche Grundlagen finden Sie auf der Homepage des ARD ZDF Deutschlandradios.
Notwendige Beglaubigungen von Leistungsnachweisen erhalten Sie kostenfrei im Bürgerbüro.