Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Bei einem abgeschlossenen Wohnungseigentum kann beispielweise für jede Wohnung ein separates Grundbuchblatt erstellt werden. Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben, eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen.
Wohnungseigentum ist gem. § 1 Abs. 2 des Wohnungeigentumsgesetzes (WEG) das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden (Sondereigentum) und welche Räume Bestandteil des Gemeinschaftseigentums sind.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag_Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sondereigentum soll gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 7 WEG nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind und Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind.
- Sondereigentum muss über Gemeinschaftseigentum einzeln zu betreten sein
- Das Sondereigentum muss in sich abgeschlossen sein
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Entwurfsverfasser anfertigen. Mit dem angehängten Formular können Sie die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen.
- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100
- Alle Pläne sind im Format DIN A3 einzureichen
- Die Räume, Stellplätze und Grundstücksflächen müssen vermaßt sein.
- Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein (Römische oder Arabische Ziffern mit Legende).
Bitte geben Sie bei der Antragsstellung ebenfalls an, welcher Wohneinheit welches Sondereigentum (z.B. Stellplätze oder Abstellräume) zugeordnet werden soll.
keine
Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.