Bekanntmachung der Stadt Bückeburg
In der Zeit vom 03.04.2024 bis zum 19.04.2024 erfolgt in Bückeburg die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 6 a „Wohnen am Schlosspark“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und örtlichen Bauvorschriften.
Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 6a „Wohnen am Schlosspark“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und örtlichen Bauvorschriften dient der Deckung des auf den Kernbereich Bückeburg bezogenen allgemeinen Wohnbedarfs. Um die angestrebte Innenentwicklung zu fördern, sollen die sich im Siedlungszusammenhang darstellenden und auf der Grundlage des rechtsverbindlichen B-Plans Nr. 40 „Schulzentrum“ vormals bereits bebauten Grundstücksflächen auch nach Aufgabe der bisherigen Nutzung (Sauna) für die Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit vom 03.04.2024 bis 19.04.2024 im Internet unter www.bueckeburg.de/de/784 einsehbar. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 08:30 - 12:00 Uhr sowie dienstags von 14:30 - 16:00 Uhr und donnerstags von 14:30 - 18:00 Uhr), im vorgenannten Zeitraum, die Bebauungsplanunterlagen, im 1. OG des Stadthauses I bei der Stadt Bückeburg, Marktplatz 3, einsehen und Anregungen und Bedenken vortragen.
Anliegend können Sie die Bekanntmachung aufrufen: