fürstlich. modern. Bückeburg.

Nachricht

Bekanntmachung der Stadt Bückeburg


In der Zeit vom 25.03.2024 bis zum 25.04.2024 erfolgt in Bückeburg die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des FNPs und des Bebauungsplanes Nr. 227 „Feuerwehrgerätehaus Cammer“ mit den jeweiligen Planzeichnungen, Begründungen und dem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen, Stellungnahmen und Gutachten.

Ziel und Zweck der Bauleitplanverfahren ist die Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses am westlichen Ortsrand des Ortsteils Cammer. Das Feuerwehrgerätehaus soll südlich der Straße „Cammer Brink“ und östlich der Straße „Am Tonloch“ entstehen. Außerdem soll die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße „Am Tonloch“ auf der Westseite ergänzt werden. Die südlich gelegene, aktuell gewerblich genutzte Fläche soll zukünftig ebenfalls als Wohnbaufläche dargestellt bzw. als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 im Internet unter www.bueckeburg.de/de/784 einsehbar. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 08:30 - 12:00 Uhr sowie dienstags von 14:30 - 16:00 Uhr und donnerstags von 14:30 - 18:00 Uhr), im vorgenannten Zeitraum, die Bebauungsplanunterlagen, im 1. OG des Stadthauses I bei der Stadt Bückeburg, Marktplatz 3, einsehen und Anregungen und Bedenken vortragen.

Anliegend können Sie die Bekanntmachung aufrufen:

Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des FNPs und des Bebauungsplanes Nr. 227 "Feuerwehrgerätehaus Cammer".