fürstlich. modern. Bückeburg.

Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung


Gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Stadt Bückeburg in seinen Sitzungenam 22.09.2022 und am 14.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Rat nimmt die Jahresrechnung 2021 und den Schlussbericht des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes zur Kenntnis und beschließt einstimmig,
1. den Überschuss in Höhe von 618.578,20 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. § 110 Abs. 6 S. 2 NKomVG zuzuführen,
2. den Überschuss in Höhe von 301.717,47 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gem. § 110 Abs. 6 S. 2 NKomVG zuzuführen und
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen (§129 NKomVG).

Der Rat nimmt die Jahresrechnung 2022 und den Schlussbericht des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes zur Kenntnis und beschließt einstimmig,
1. den Fehlbetrag in Höhe von 210.145,06 € mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zu verrechnen,
2. den Überschuss in Höhe von 210.690,66 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gem. § 110 Abs. 6 S. 2 NKomVG zuzuführen und
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen (§129 NKomVG).

Die Jahresrechnungen 2021 und 2022 liegen zusammen mit den Rechenschaftsberichten gem. § 129 Abs. 2 NKomVG, sowie den Schlussberichten
des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 156 Abs.4 NKomVG ab dem 15.01.2024 für sieben Werktage (außer samstags) im Rathaus der Stadt Bückeburg, Zimmer 6,
während der Dienststunden öffentlich aus.

Stadt Bückeburg