fürstlich. modern. Bückeburg.

Nachricht

Bekanntmachung der Stadt Bückeburg


In der Zeit vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 findet die öffentliche Auslegung für ein Bauleitplanverfahren in Cammer statt. Es wird der Bebauungsplan Nr. 227 „Feuerwehrgerätehaus Cammer“ und parallel hierzu die erforderliche 5. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausliegen.

Ziel ist es am östlichen Ortsrand, südlich angrenzend an die K3 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses planungsrechtlich abzusichern. Zudem sollen 2 neue Wohnbaugrundstücke entstehen und die vorhandene Gewerbefläche für künftige Entwicklungen neu geordnet werden.

Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt unter www.bueckeburg.de/de/784 einsehbar. Bürgerinnen und Bürger können während der allgemeinen Öffnungszeiten im vorgenannten Zeitraum die Bebauungsplanunterlagen auch im 1. OG des Stadthauses I bei der Stadt Bückeburg, Marktplatz 3, einsehen und Anregungen und Bedenken vortragen.

Anliegend können Sie die Bekanntmachung aufrufen:

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 227 "Feuerwehrgerätehaus Cammer"