fürstlich. modern. Bückeburg.

Nachricht

Amtliche Bekanntmachung


Die Stadt Bückeburg speichert auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG) Daten ihrer Einwohner, um deren Identität und Wohnung feststellen und nachweisen zu können. Aufgabe der Stadt ist es auch, aus diesen Daten unter Berücksichtigung der Datenschutz-vorschriften Auskünfte über die Einwohner zu erteilen. Jeder Einwohner kann über die zu seiner Person gespeicherten Daten Auskunft verlangen.

Das BMG räumt die Möglichkeit ein, in folgenden Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:

  • Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören. Wer selbst Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, kann der Übermittlung seiner eigenen Daten nicht widersprechen (§ 42 Abs. 3 BMG).
  • Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung.  Übermittelt werden dürfen Vor- u. Familiennamen, Doktorgrad sowie Anschrift von nach dem Lebensalter bestimmten Gruppen von wahlberechtigten Personen (§ 50 Abs. 1 BMG).
  • Presse und Rundfunk sowie Mandatsträger dürfen wegen  Alters- und Ehejubiläen  die Vor- u. Familiennamen, Doktorgrad, Adressen sowie Tag und Art des Jubiläums erhalten (50. und jedes folgende Ehejubiläum sowie 70. und jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. jeder folgende Geburtstag, § 50 Abs. 2 BMG)
  • Adressbuchverlage dürfen Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie Adresse der Hauptwohnung aller Einwohner über 18 Jahre erhalten zur Erstellung eines Adressbuches (§ 50 Abs. 3 BMG).
  • Das Bundesamt für Wehrverwaltung erhält einmal im Jahr eine Liste aller deutschen Einwohner, die im Folgejahr volljährig werden, um Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zuzusenden (§ 36 Abs. 2 BMG)

Der Widerspruch kann formlos bekannt gegeben werden, schriftlich oder mündlich im Bürgerbüro, Marktplatz 3, Zimmer 5, 31675 Bückeburg. Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag auch 14.30 – 16.00 Uhr, Donnerstag auch 14.30 – 18.00 Uhr.

Bückeburg, 10.10.2023

Der Bürgermeister

Wohlgemuth