fürstlich. modern. Bückeburg.

Nachricht

Bekanntmachung


Der Rat der Stadt Bückeburg hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Bückeburg und die Schöffengerichte des Amtsgerichts Bückeburg für die Wahlperiode 2024 bis 2028 beschlossen. Die Liste der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 11.07.2023 im Rathaus (Marktplatz 2), Zimmer 11, 31675 Bückeburg, zu jedermanns Einsicht aus und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine Veröffentlichung der Vorschlagsliste im Internet unterbleibt aus Gründen des Datenschutzes.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Stadt Bückeburg schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der aktuellen Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Stadt Bückeburg

Der Bürgermeister

Wohlgemuth