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Nachricht

3. Änderung der Landschaftsschutzverordnung „Bückeburg-West/Sandfurth“ Amtliche Bekanntmachung


Die Stadt Bückeburg plant die 4. Änderung ihres Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Erweiterung Bauerngut“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Logistikzentrums der Fa. Bauerngut zu schaffen. Die Fläche der geplanten Erweiterung liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bückeburg-West/Sandfurth“. Zur Realisierung des Vorhabens wird für diesen Bereich eine Aufhebung der Verordnung erforderlich.

Das LSG erstreckt sich auf einer Fläche von 653 ha westlich und südwestlich der Stadt Bückeburg. Mit der 3. Änderung führt der Landkreis Schaumburg das Verfahren zur Aufhebung des LSG "Bückeburg-West/Sandfurth" für einen ca. 6 ha großen Teilbereich östlich der Straße Hasengarten und südwestlich der B 83 durch; im Übrigen bleibt die Verordnung unverändert.

Gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der vorgenannten Verordnung mit den dazugehörigen Karten nebst Begründung und einem Fachbeitrag zur Teilaufhebung in der Zeit vom

13.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023

im Obergeschoss des Stadthauses I der Stadt Bückeburg, Marktplatz 3, 31675 Bückeburg. Die Unterlagen können dort, im Fachdienst Planen & Bauen, während der Sprechzeiten

montags – freitags      08.30 Uhr – 12.00 Uhr

dienstags                    14.30 Uhr – 16.00 Uhr

donnerstags                14.30 Uhr – 18.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der o. g. Auslegungszeit können bei der Stadt Bückeburg Anregungen und Bedenken, z.B. schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift, vorgetragen werden.

Die Entwurfsunterlagen sind ebenfalls im Internet unter www.bueckeburg.de/de/784 einsehbar.

Anregungen und Bedenken können in der Zeit der Auslegung auch beim Landkreis Schaumburg, Untere Naturschutzbehörde, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, schriftlich oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgebracht werden.

Bückeburg, den 05.12.2022

gez.
Wohlgemuth
Bürgermeister