fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

einfache Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, dann können Sie folgende Informationen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister erhalten: Vor- und Familienname, gegebenenfalls Doktorgrad, derzeitige Anschrift und gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

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Team
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Voraussetzungen

Die Meldebehörde benötigt aber Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Eine Melderegisterauskunft dient einem gewerblichen Zweck, wenn die Erteilung der Auskunft auf eine Gewinnerzielung gerichtet ist.

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Verfahrensablauf

Sie können persönlich in der Behörde einen Antrag stellen oder mit der Post oder per E-Mail einen Antrag übermitteln.

Das Formular zur Beantragung einer Melderegisterauskunft finden Sie hier

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO-).

Für eine einfache Melderegisterauskunft, die ohne besondere Ermittlung beantwortet werden kann, entsteht eine Gebühr in Höhe von 9,00 EUR.

Für eine einfache Melderegisterauskunft, die besondere Ermittlungen erfordert, sogenannte Archivauskünfte entsteht eine Gebühr nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 15,00 EUR und höchstens 50,00 EUR.

Für eine einfache Melderegisterauskunft, die einem gewerblichen Zweck dient, entsteht eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR.

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Zugehörigkeit zu