fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Gleichstellung

Mein Name ist Delphine Mercedes Gabriel-Huth. Ich bin Dipl. Sozialpädagogin und habe an der Fachhochschule Bielefeld studiert. Ich lebe mit meiner Familie, sprich meinem Mann, meinen vier Kindern und zwei Hunden in der schönen Residenzstadt Bückeburg.

Seit dem 1. Januar 2019 bin ich Angestellte der Stadt Bückeburg. Ich arbeite mit einem Stundenumfang von insgesamt 25 Stunden in der Woche in der Grundschule Evesen und Meinsen als freiwillig geförderte Schulsozialarbeiterin. Seit dem 1. April 2022 arbeite ich, mit einem Stundenumfang von 5 Stunden pro Woche, für Sie als kommunale nebenberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Somit bin ich sowohl für alle Menschen der Stadt Bückeburg als auch für alle Mitarbeitenden der Stadt eine Ansprechpartnerin für Fragen, die sich auf allgemeine Gleichstellungsziele beziehen.

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat laut Niedersächsischem Kommunalgesetzt (NKomVG) Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Die Gleichstellungsbeauftragte soll mit ihrer Tätigkeit dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen (§ § 9 Abs. 2 S. 1 NKomVG). Zu diesem Zweck hat sie folgende Rechte:

  • Mitwirkung an allen Maßnahmen, die Auswirkung auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern haben (§ 9 Abs. 2 S. 2 NKomVG).
  • Anregung von Vorhaben und Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen der Verwaltung, personelle, wirtschaftliche Vorhaben und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes sowie Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft – bzw. bei Landkreisen und der Region Hannover den jeweiligen gesetzlichen Aufgabenbereichen – betreffen (§ 9 Abs. 2. S. 3 NKomVG).
  • Teilnahme an Sitzungen der Kommunalvertretung, des Hauptausschusses, Ausschüsse, der Stadtbezirksräte und Ortsräte. Die Gleichstellungsbeauftragte hat dort ein Rederecht und kann verlangen, dass bestimmte Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sie kann Beschlussvorlagen widersprechen. Auf ihren Widerspruch muss zu Beginn der Verhandlungen hingewiesen werden (§ 9 Abs. 4 NKomVG).
  • Rechtzeitige Information und Beteiligung an allen Angelegenheiten, die ihre Aufgabenbereiche berühren, durch die Hauptverwaltungsbeamte/in (§ 9 Abs. 5 S. 1 und 2 NKomVG).
  • Umfassende Akteneinsicht, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Zur Einsicht in Personalakten müssen betroffene ihre Zustimmung geben (§ 9 Abs. 5 S. 3 und 4 NKomVG).
  • Öffentlichkeitsarbeit: Die Gleichstellungsbeauftragte darf die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs informieren (§ 9 Abs. 8 NKomVG).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist der Kommunalvertretung auskunftspflichtig in allen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs zu informieren (§ 9 Abs. 4 S. 6 NKomVG).

Gemeinsam mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin bzw. dem Landrat/der Landrätin berichtet die Gleichstellungsbeauftragte dem Rat bzw. Kreistag alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde bzw. der Landkreis zur Förderung zur Gleichberechtigung der Geschlechter durchgeführt haben, und über deren Auswirkungen (§ 9 Abs. 7 NKomVG).*

Die Gleichstellung liegt mir schon immer am Herzen. Aus eigener Erfahrung, sei es persönlich oder auch in der Gesellschaft generell. Ich habe mich mit den unterschiedlichsten Formen von Diskriminierung bzw. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinandergesetzt und würde gerne an einer Veränderung dieses Missstandes mitwirken. Chancengleichheit, Ausgrenzung und Gewalterfahrungen sind Themen die mich in meinem beruflichen Werdegang bereits begleitet haben und dies immer noch tun. In meinem Aufgabenfeld der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kann ich auf vielfältige berufliche Erfahrungen, wie z.B. als Mitarbeiterin in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder Jugendhilfe, zurückgreifen.

Gerne stehe ich für einen offenen Austausch, Anregungen bzw. Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellung vor Ort bereit, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Ich freue mich jetzt schon sehr auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen für unsere Stadt Bückeburg.

Herzliche Grüße

Delphine Mercedes Gabriel-Huth

*Frederike Wapler: Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in: Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

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Mitarbeiter
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Weitere Hinweise

Seit dem 01.04.2022 übernimmt Frau Delphine Mercedes Gabriel-Huth die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragte.

Aktuell ist Sie über die E-Mail-Adresse gleichstellungsbeauftragte(at)bueckeburg.de zu erreichen.


Logo der Gleichstellungsbeauftragten


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Satzung