Hausnummerierung
Hausnummern dienen der Kennzeichnung von Gebäuden und sind von Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die schnelle Erreichbarkeit der Anwohner durch Rettungsdienste. Letzteres kann lebensrettend sein!
Die Hausnummern werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und mit der Baugenehmigung dem Bauherrn bekannt gegeben. Bei Baumaßnahmen, die im Rahmen des Bauanzeigeverfahrens errichtet werden, erfolgt die Bekanntgabe durch die Eingangsbestätigung. Rechtliche Grundlage ist § 11 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 BauGB.
Umnummerierungen
Es kann notwendig sein, dass Gebäude umnummeriert werden müssen. Umnummerierungen werden jedoch auf das unumgänglich notwenige Maß beschränkt, wenn z. B. Straßen benannt oder umbenannt werden, die vorhandene Nummerierung fehlerhaft ist und zu Irritationen führt, Umbauten eine andere Nummer erforderlich machen oder Neubauten nicht mehr in die vorhandene Nummerierung eingegliedert werden können.