fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Verkaufsveranstaltungen/Wanderlager

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden. Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstaltenden oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.

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Mitarbeiter
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Zugehörigkeit zu