Spielgeräte
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen möchte, bedarf der Erlaubnis. Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte nur aufstellen, wenn ihm die Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellort den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (Geeignetheitsbestätigung).
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Spielhallen oder Wettannahmestellen betrieben werden.