fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Nichtraucherschutz

Das Rauchen in Gaststätten ist grundsätzlich verboten. Das Verbot gilt nicht im vollständig umschlossenen Nebenraum einer Gaststätte, der an seinem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum gekennzeichnet ist. Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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