fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Feuerwerk

In der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht verwendet (abgebrannt) werden. Für private Feuerwerke aus Anlass von Veranstaltungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen für Silvester ist vierzehn Tage vorher anzuzeigen.

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