fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Eheschließung

Die Trauungen finden im Historischen Saal (max. 20 Personen, inkl. Brautpaar und Trauzeugen) des 1906 im Stile der Weserrenaissance erbauten Rathauses statt - ein sehr stilvolles Ambiente. Seit 2009 ist es auch möglich, hochherrschaftlich im Bückeburger Schloss zu heiraten (hier gilt die gleiche Personenzahl wie im Rathaus).

Weitere Informationen zu Trauungen auf Schloss Bückeburg

Für eine Reservierungsanfrage für den Historischen Saal oder das Schloss füllen Sie bitte das eingestellte Formular Angaben zu den Eheschließenden vollständig aus und senden es an folgende E-Mail-Adresse: standesamt(at)bueckeburg.de.
Das Team des Standesamtes wird sich mit Ihnen in Kürze in Verbindung setzen.

Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch an das Standesamt Bückeburg.

Historischer Rathaussaal in Bückeburg

Anmeldung der Eheschließung

Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von dem Standesamt entgegen genommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Bückeburg wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem für Sie zuständigen Standesamt, an Ihrem Wohnsitz an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Bückeburg heiraten möchten. Die dortige Standesbeamtin oder der dortige Standesbeamte wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, das heißt, zur Anmeldung mitbringen. Wenn Sie einen bestimmten Wunschtermin im Auge haben, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit; das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung heiraten können.

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Erforderliche Unterlagen

Unterlagen für die Eheschließung

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, keiner der Verlobten bereits verheiratet war, beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Bückeburg haben und in Bückeburg geboren sind.

Dazu brauchen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollten neueren Datums sein):

1.

wenn der Wohnsitz nicht in Bückeburg ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung darf nicht älter als ein Monat sein.

2. wenn Sie nicht in Bückeburg geboren sind, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister. Ihr Geburtsregister wird bei dem Standesamt geführt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
3.

Verwitwete oder geschiedene Personen müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • eine Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können im Einzelfall - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim beim Standesamt erkundigen:

  • ein Verlobter besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Verlobter ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • die Verlobten haben ein oder mehrere gemeinsame Kinder
  • ein Verlobter hat mehrere Vorehen
  • ein Verlobter ist im Ausland geschieden worden.
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Zugehörigkeit zu