Zuschüsse zu Elternbeiträgen
Teilnehmerbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sollen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Der Zuschuss ist bei der Stadt Bückeburg zu beantragen. Die Zuschussanträge finden Sie unten unter "Formulare".
Verdienstbescheinigung für die letzten drei Monate
Kindergeldnachweis
Wohngeldnachweis
evtl. Unterhaltsnachweis
Nachweise für laufende Versicherungen, außer Kfz-Versicherungen und Kapitallebensversicherung
Mietvertrag
oder bei Eigenheim
Hausbelastungsnachweise (Gebäudeversicherung, Grundabgaben, Wasser-/ Abwassergebühren, Müllgebühren, Schornsteinfegergebühren, Darlehnszinsen)
sowie Nachweise der jährlich zu zahlenden Kreditzinsen.