Straßenreinigung
Bemessung der Frontmeter eines Grundstückes für die Veranlagung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebühr)
Seit der Einführung des Frontmetermaßstabes bei den Straßenreinigungsgebühren im Jahr 1968 haben sich bei der Festsetzung der Straßenfrontlänge einige Veränderungen ergeben:
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Die Grundstückszuschnitte haben sich verändert.
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Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass eine Eckgrundstücksvergünstigungen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zulässig ist.
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Die Heranziehung von Grundstücken, die nicht an der zu reinigenden Straße liegen, durch diese Straße aber erschlossen werden (sogenannte Hinterliegergrundstücke).
Dieses haben wir zum Anlass genommen, sämtliche Grundstücke hinsichtlich der Straßenfrontlängen zu überprüfen und haben die Gebühren teilweise neu festgesetzt.