Untersuchung bei Auszubildenden unter 18 Jahren
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Auszubildende einstellen wollen, die noch nicht volljährig sind, müssen Ihnen die Jugendlichen eine Bescheinigung über eine sogenannte Erstuntersuchung vorlegen.
Die Untersuchungen führt der Hausarzt des Auszubildenden oder ein Facharzt seiner Wahl durch.
- geringfügigen Beschäftigungen und
- Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind und nicht länger als zwei Monate dauern,
- bei vollzeitschulpflichtigen jugendlichen Ferienjobbern.
Der Arzt stellt für den Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber aus, dass die Untersuchung stattgefunden hat. In der Bescheinigung werden die Tätigkeiten vermerkt, bei deren Ausführung der Arzt die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält. Diese vom Arzt ausgestellte Bescheinigung muss der Auszubildende in seinem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
Hinweis: Ein Jahr nach Beginn der Ausbildung muss der Auszubildende eine Bescheinigung des Arztes über die erste Nachuntersuchung vorlegen. Da diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, sollten Sie Ihren Auszubildenden neun Monate nach Beginn der Ausbildung an diese Untersuchung erinnern.
Achtung: Legt der minderjährige Auszubildende nach Ablauf eines Jahres die Bescheinigung nicht vor, müssen Sie als Ausbilder ihn innerhalb eines Monats schriftlich auffordern, diese Bescheinigung vorzulegen.