Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:
- Erschließungsbaulast
Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße. - Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück
Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung einen größeren Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung und betragen 30,00 Euro je Flurstück (Stand: Mai 2022).