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Dienstleistung

Reisepass

Der Reisepass dient als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie zur Einreise einen biometrischen Reisepass.

Ein Reisepass enthält einen elektronischen Chip, auf dem die biometrischen Daten, ein Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert sind.

Die Gültigkeit eines Reisepasses ist von Ihrem Alter abhängig. Für Personen unter 24 Jahre ist der Reisepass sechs Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

Ein Reisepass verliert seine Gültigkeit vor Ablaufdatum, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers:in nicht möglich ist, er verändert worden ist oder Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (zum Beispiel Namensänderungen).

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Team
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Voraussetzungen

Der Antrag für einen Reisepass kann ausschließlich persönlich bei der Passbehörde gestellt werden.

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Verfahrensablauf

Zur Beantragung benötigen Sie (wenn vorhanden) den vorherigen Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und die aktuelle Personenstandsurkunde (im Falle einer Namensänderung die Bescheinigung zur Namenserklärung).

Das Passfoto sollte nicht älter als ein Jahr alt sein und sollte von einem Fotografen oder in einer Fotobox gemacht werden.

Die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) ist nur erforderlich, wenn Sie zuvor kein Dokument in Ihrer Passbehörde beantragt haben.

Jugendliche ab 18 Jahren können den Reisepass alleine beantragen.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Zur Prüfung der Identität müssen die Kinder und Jugendliche persönlich erscheinen.

Sollte nur ein Elternteil zur Beantragung des Reisepasses erscheinen, so kann der weitere Elternteil eine Vollmacht zur Beantragung des Reisepasses abgeben. Eine Einverständniserklärung finden Sie hier.

Es dürfen zur Beantragung eines Reisepasses keine Versagungsgründe vorliegen. Zu Versagungsgründe gehören zum Beispiel die Annahme, dass Sie durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Bei der Beantragung eines Reisepasses müssen Sie eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit abgeben.

In Ihrem Reisepass werden die Fingerabdrücke gespeichert.

Die Herstellung eines Reisepasses dauert in der Regel drei bis sechs Wochen.

Für dringende Fälle besteht die Möglichkeit für das Expressverfahren. Die hergestellten Pässe benötigen eine Bearbeitungszeit von maximal 72 Stunden.

Sie müssen sich bei der Antragsstellung entscheiden, ob Sie per Telefon, E-Mail oder Brief kontaktiert werden, wenn der Reisepass zur Abholung bereit ist.

Der Reisepass muss persönlich in der Passbehörde abgeholt werden. Wenn Sie den Reisepass nicht persönlich abholen können, so können Sie eine dritte Person dazu bevollmächtigen. Ein Formular zu der Abholvollmacht können Sie zu Ihrem Reisepassantrag mitnehmen oder sie finden es hier.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO-).

Für einen Reisepass für unter 24-Jährige wird eine Gebühr in Höhe von 37,50 EUR erhoben. Für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 EUR erhoben (Stand: 01.01.2024). Die Gebühren für den Expresszuschlag belaufen sich auf 32,00 EUR.

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Sonstiges

Für Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland besteht die Möglichkeit, ein Ausweisdokument in der zuständigen Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich persönlich aufhalten, zu beantragen.

Tipp: Die Information zu Einreisebedingen und welche Ausweisdokumente Sie zur Einreise benötigen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

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Zugehörigkeit zu