Personalausweis
Der Personalausweis dient als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige und kann auch für Reisen ins Ausland genutzt werden.
Welche Länder dies ggf. nicht akzeptieren, können Sie nachsehen unter: Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt.
Zusätzlich kann der Personalausweis als Online-Ausweis verwendet werden, womit Sie sich im Internet und an Bürgerterminals einfach und sicher ausweisen können.
Zu den biometrischen Daten auf dem Personalausweis sind in dem Personalausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten:innen zugänglich.
Mit den Funktionen des Chips können Sie die eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) und die Unterschrift- und Signaturfunktion nutzen.
Die eID-Funktion ist für Ausweisinhaber dauerhaft eingeschaltet, sofern das Dokument nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wurde.
Die Gültigkeit eines Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig. Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig. Für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Personalausweis zehn Jahre gültig.
Ein Personalausweis verliert seine Gültigkeit vor Ablaufdatum, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des/r Inhabers:in nicht möglich ist, er beschädigt worden ist oder Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (zum Beispiel Namensdaten).
Der Antrag für einen Personalausweis kann ausschließlich persönlich bei der Personalausweisbehörde gestellt werden.
Zur Beantragung benötigen Sie (wenn vorhanden) den vorherigen Personalausweis, ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild und die aktuelle Personenstandsurkunde (im Falle einer Namensänderung die Bescheinigung zur Namenserklärung).
Achtung: Ab 01.05.2025 können nur noch digitale Lichtbilder genutzt werden. Grundsätzlich ist die Erstellung der digitalen Lichtbilder bei uns im Bürgerbüro ab einer Größe von 1,20 m möglich oder bei zertifizierten Fotografen/Fotostudios.
Für kleinere Kinder/Babys ist dies in der Behörde leider nicht möglich, da sich in der Praxis zeigt, dass viele Kinder nicht still sitzen können, den Mund verziehen und den Anweisungen des Systems nicht folgen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Aufnahme nicht gewährleistet. Wir bitten Sie daher höflich, ein digitales biometrisches Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen/einer zertifizierten Fotografin erstellen zu lassen. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) ist nur erforderlich, wenn Sie zuvor kein Dokument in Ihrer Personalausweisbehörde beantragt haben.
Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis alleine beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Zur Prüfung der Identität und Aufnahme von Fingerabdrücken müssen die Kinder und Jugendlichen auch persönlich erscheinen.
Sollte nur ein Elternteil zur Beantragung des Personalausweises erscheinen, so kann der weitere Elternteil eine Einverständniserklärung zur Beantragung mitgeben. Einen Vordruck einer Vollmacht finden Sie hier.
Bei der Beantragung eines Personalausweises müssen Sie eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit abgeben, ab Vollendung des 6. Lebensjahres sind 2 Fingerabdrücke aufzunehmen und die Unterschrift ist ab 10 Jahren nötig.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Ab dem 17.2.2025 erhält jede Person die PIN zur Nutzung der digitalen Funktionen des Ausweises bei Antragstellung sofort im Bürgerbüro, bei Abholung wird dann noch das Sperrkennwort übergeben. Außerdem erhalten Sie auch die neue Dokumentennummer, mit der Sie den Lieferstatus über unsere Homepage hier: Statusabfrage hoheitlicher Dokumente - Dateneingabe selbst einsehen können.
Weitere Informationen über den Personalausweis und die eID-Funktion erhalten Sie auf der Homepage des Personalausweisportals.
Der Personalausweis persönlich in der Personalausweisbehörde abzuholen. Wenn Sie dies nicht einrichten können, so können Sie jemanden hierzu bevollmächtigen. Ein Formular zu der Abholvollmacht haben Sie beim Ausweisantrag erhalten, Sie finden es auch hier.
Sie können sich auch den fertigen Personalausweis direkt nach Hause liefern lassen, sofern in Bückeburg Ihr Hauptwohnsitz ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zwingend notwendig ist, dass Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Ihre E-Mail- Adresse wird an einen Versanddienstleister weitergegeben, der Sie über die voraussichtlichen Zustelltag informiert. Sie müssen den Ausweis selbst in Empfang nehmen und können sich nicht vertreten lassen. Falls dies nicht gelingt, wird der Personalausweis 7 Werktage in der Postfiliale zur Abholung hinterlegt, erst danach erfolgt die Weiterleitung an das Bürgerbüro. Dieser Direktversand kostet zusätzlich EUR 15,00.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Kindern und Jugendlichen:
- Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht
- Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Achtung: Vor allem bei der Erstausstellung, in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug, können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Das gilt auch für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes).
Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)).
Für einen Personalausweis für unter 24-Jährige wird eine Gebühr in Höhe von 27,60 € erhoben, Personen ab 24 Jahren haben 46,00 € zu entrichten, Gebühr für die Anfertigung eines digitalen biometrischen Lichtbildes sind 6,00 €.