fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Für viele Länder ist die Mitnahme eines Kinderreisepasses ausreichend.

Jedes deutsche Kind hat bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kinderreisepass. Im Gegenzug zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keine Chipkarte, auf der die biometrischen Daten gespeichert sind.

Ein Kinderreisepass ist maximal ein Jahr gültig und kann jederzeit aktualisiert werden, um das Passfoto oder die Größe zu ändern.

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Team
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Verfahrensablauf

Der Antrag für einen Kinderreisepass kann ausschließlich persönlich bei der Passbehörde gestellt werden.

Zur Beantragung benötigen Sie (wenn vorhanden) den vorherigen Kinderreisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und die aktuelle Personenstandsurkunde (im Falle einer Namensänderung die Bescheinigung zur Namenserklärung).

Das Passfoto sollte nicht älter als ein Jahr alt sein und sollte von einem Fotografen oder in einer Fotobox gemacht werden.

Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nur erforderlich, wenn Sie zuvor kein Dokument in Ihrer Passbehörde beantragt haben.

Beide Elternteile stellen den Antrag für einen Kinderreisepass gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Zur Prüfung der Identität müssen die Kinder persönlich erscheinen.

Sollte nur ein Elternteil zur Beantragung des Kinderreisepasses erscheinen, so kann der weitere Elternteil eine Vollmacht zur Beantragung des Kinderreisepasses abgeben. Eine Einverständniserklärung finden Sie hier.

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Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses müssen Sie eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit abgeben.

Kinder unter zehn Jahre müssen nicht auf dem Kinderreisepass unterschreiben.

Der Kinderreisepass wird direkt nach der Antragsstellung ausgehändigt.

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Frist/Dauer

Der Kinderreisepass wird direkt nach der Antragsstellung ausgehändigt.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO-).

Für einen Kinderreisepass wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR erhoben. Für die Aktualisierung des Kinderreisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR erhoben.

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Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass ab dem 26.06.2012 bisherige Eintragungen von Kindern in den Pass der Eltern die Gültigkeit verlieren und das Kind damit nicht mehr in ein anderes Land einreisen kann (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates EG 444/2009).

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Zugehörigkeit zu