fürstlich. modern. Bückeburg.

Dienstleistung

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich und können im Rahmen einer einfachen Gewerberegisterauskunft abgefragt werden.

Für darüber hinaus gehende Datenauskünfte, die im Rahmen einer erweiterten Gewerberegisterauskunft erteilt werden können, ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses erforderlich.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (einfache Gewerberegisterauskunft).
Dazu gehören

  • Name,
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie Rechtsansprüche geltend machen wollen oder

sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

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Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister für gemeldete Firmen und Betriebe können Sie schriftlich (formlos) unter Angabe von Gründen stellen. Bitte nennen Sie möglichst detailliert die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb (zum Beispiel Namen des Betriebs oder des Gewerbetreibenden sowie die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift).

Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

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Erforderliche Unterlagen

Bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen (erweiterte Gewerberegisterauskunft) benötigen wir einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses wie

  • Schuldtitel,
  • Vertragskopien oder
  • Rechnungen
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Kosten/Leistung

Es fallen Gebühren in Höhe von 12,00 € für eine einfache Gewerberegisterauskunft bzw. 18,00 € für eine erweiterte Gewerberegisterauskunft an.

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Zugehörigkeit zu