Gewerbe abmelden
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann bei uns ab- und in der neuen Gemeinde anmelden.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Gewerbeabmeldung
Sie möchten
- den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
- den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.
Die Abmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ verwenden.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Ausdruck der Meldung können Sie uns zusenden. Auch eine Übersendung per E-Mail ist möglich. Bitte fügen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes bei.
Wenn Sie persönlich zur Abmeldung vorbeikommen, benötigen Sie kein vorab ausgefülltes Formular.
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeabmeldung.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung/Betriebsauflösung fällig.
Für die Gewerbeabmeldung werden 20,00 Euro an Gebühren erhoben.
Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von 3 Tagen zugeschickt.