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Dienstleistung

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Es wird auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckt.

Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt.

Neben dem sogenannten "Privatführungszeugnis", das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein sogenanntes "Behördenführungszeugnis", das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Jagdschein, Waffenschein).

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Bundesamt für Justiz ersucht Ihren Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung und inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt nicht. 

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, gegebenenfalls Namensänderungen, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen.

Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, steht im Führungszeugnis "Inhalt: Keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe) aufgeführt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben (beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie der Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis).

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Team
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Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre

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Verfahrensablauf

Es ist ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zu stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Im ersteren Fall erhalten Sie das Führungszeugnis durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt durch das Bundeszentralregister.

Sind Sie im Inland wohnhaft, müssen Sie den Antrag grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro stellen. Eine unmittelbare Antragstellung beim Bundeszentralregister ist nicht vorgesehen. Den Antrag kann auch der gesetzliche Vertreter (z.B. für Minderjährige) stellen. Eine Vertretung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters durch einen Bevollmächtigten ist bei der Antragstellung nicht möglich.

Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, müssen Sie die Anschrift der Behörde und möglichst auch Ihr Aktenzeichen angeben. Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Bei der Antragstellung kann der Antragsteller verlangen, dass das Behördenführungszeugnis für den Fall, dass es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm genanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird. Nach der Einsichtnahme leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter, falls der Antragsteller dem nicht widerspricht. In letzterem Fall wird das Führungszeugnis vernichtet.

Wenn Sie das Führungszeugnis für einen bestimmten Zweck brauchen, bedenken Sie, dass die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses einige Tage in Anspruch nimmt.

Achtung: Wohnen Sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen.

Neu ist ab September 2014 ein Online-Antrag www.fuehrungszeugnis.bund.de/

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Erforderliche Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass

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Frist/Dauer

Bearbeitungsdauer in Bonn sind ca. 14 Tage, das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach Antrag erteilt werden.

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Kosten/Leistung

13,00 Euro

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Sonstiges

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

Ein Europäisches Führungszeugnis müssen Sie wie bisher persönlich beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.

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Weitere Hinweise

Online Beantragung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich.

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