Fischereischein beantragen
Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen.
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.
Neben dem Fischereischein wird jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts benötigt, in dessen Gewässer Sie fischen wollen.
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Antragsteller muss das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben und die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde nachweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme am Lehrgang eine Landesfischereiverbandes.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) erfolgen.
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
keine
Die Gebühren für die Erteilung eines Fischereischeines betragen 45,00 Euro.