Beglaubigung einer Ablichtung
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Ablichtung bestätigt die Behörde durch einen Beglaubigungsvermerk, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Amtlich beglaubigt können behördliche Dokumente oder Dokumente, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese Dokumente müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Für eine amtliche Beglaubigung müssen Sie das Originaldokument vorlegen.
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO-).
Für eine Beglaubigung einer Ablichtung wird eine Gebühr in Höhe von 4,00 EUR erhoben.