Akteneinsicht in und außerhalb von Verwaltungsverfahren beantragen
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren belaufen sich auf 12,50 € je Akte zzgl. Gebühren für das Anfertigen von Fotokopien.