Adressbuchsperre
In unregelmäßigen Abständen werden Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke herausgegeben. Dort werden alle Personen, die mit Hauptwohnung gemeldet und älter als 18 Jahre sind, aufgeführt.
Wenn Sie nicht möchten, dass dort Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift erscheinen, können Sie diesem widersprechen.
Für den Widerspruch ist keine Form und keine Begründung notwendig. Sie können den Widerspruch bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde stellen.